Wer als Unternehmer Fahrzeuge gewerblich nutzt – egal ob ein Firmen-PKW oder ein ganzer Fuhrpark – hat eine gesetzliche Prüfpflicht die nicht von der HU abgedeckt wird: die DGUV-Prüfung.
Was die DGUV-Prüfung ist
DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. DGUV Vorschrift 70 (PKW, Lieferwagen bis 3,5t) und DGUV Vorschrift 71 (Lkw, Busse, Anhänger) schreiben vor: Alle Fahrzeuge die im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit genutzt werden, müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Das gilt für:
- Firmen-PKW (auch wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzt)
- Lieferwagen und Transporter
- Anhänger und Auflieger
- Stapler und Gerätefahrzeuge (andere DGUV-Vorschriften)
Was geprüft wird
Die Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Systeme:
- Beleuchtung (Scheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer)
- Bremssystem (Funktion, Ansprechverhalten, Bremsbelag-Zustand)
- Lenkung (Spiel, Funktion)
- Reifen (Profiltiefe, Beschädigungen, Alter)
- Sicherheitsgurte (Funktion, Zustand)
- Sichtfeld (Scheiben, Spiegel, Scheibenwischer)
- Erste-Hilfe-Ausrüstung, Warndreieck, Warnweste
Wer prüfen darf
Eine “befähigte Person” im Sinne der DGUV: ausreichende Fachkenntnisse, Berufserfahrung im Kraftfahrzeughandwerk, Kenntnis der relevanten Vorschriften. Kfz-Meister erfüllen diese Anforderung. Wir stellen nach der Prüfung ein dokumentiertes Prüfprotokoll aus.
Was bei Verstoß droht
Arbeitsunfall mit einem Fahrzeug das keine gültige DGUV-Prüfung hat: Regressansprüche der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber. Im schlimmsten Fall: Strafverfolgung wegen fahrlässiger Gefährdung.
Prüfnachweis und Dokumentation
Prüfplakette am Fahrzeug oder im Fahrzeug-Ordner. Prüfprotokoll dokumentiert Mängel und deren Behebung.
DGUV-Prüfung für Ihr Fuhrpark? Wir übernehmen die jährliche UVV-Prüfung mit vollständiger Dokumentation. Anfrage per WhatsApp oder 05505 5236.