DGUV-Prüfung für Firmenfahrzeuge: Was Unternehmer 2025 wissen müssen

DGUV Vorschrift 70 und 71: Jährliche Prüfpflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge. Was geprüft wird, wer prüfen darf und was bei Verstößen droht.

Wer als Unternehmer Fahrzeuge gewerblich nutzt – egal ob ein Firmen-PKW oder ein ganzer Fuhrpark – hat eine gesetzliche Prüfpflicht die nicht von der HU abgedeckt wird: die DGUV-Prüfung.

Was die DGUV-Prüfung ist

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. DGUV Vorschrift 70 (PKW, Lieferwagen bis 3,5t) und DGUV Vorschrift 71 (Lkw, Busse, Anhänger) schreiben vor: Alle Fahrzeuge die im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit genutzt werden, müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.

Das gilt für:

  • Firmen-PKW (auch wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzt)
  • Lieferwagen und Transporter
  • Anhänger und Auflieger
  • Stapler und Gerätefahrzeuge (andere DGUV-Vorschriften)

Was geprüft wird

Die Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Systeme:

  • Beleuchtung (Scheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer)
  • Bremssystem (Funktion, Ansprechverhalten, Bremsbelag-Zustand)
  • Lenkung (Spiel, Funktion)
  • Reifen (Profiltiefe, Beschädigungen, Alter)
  • Sicherheitsgurte (Funktion, Zustand)
  • Sichtfeld (Scheiben, Spiegel, Scheibenwischer)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung, Warndreieck, Warnweste

Wer prüfen darf

Eine “befähigte Person” im Sinne der DGUV: ausreichende Fachkenntnisse, Berufserfahrung im Kraftfahrzeughandwerk, Kenntnis der relevanten Vorschriften. Kfz-Meister erfüllen diese Anforderung. Wir stellen nach der Prüfung ein dokumentiertes Prüfprotokoll aus.

Was bei Verstoß droht

Arbeitsunfall mit einem Fahrzeug das keine gültige DGUV-Prüfung hat: Regressansprüche der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber. Im schlimmsten Fall: Strafverfolgung wegen fahrlässiger Gefährdung.

Prüfnachweis und Dokumentation

Prüfplakette am Fahrzeug oder im Fahrzeug-Ordner. Prüfprotokoll dokumentiert Mängel und deren Behebung.


DGUV-Prüfung für Ihr Fuhrpark? Wir übernehmen die jährliche UVV-Prüfung mit vollständiger Dokumentation. Anfrage per WhatsApp oder 05505 5236.