Im März 2024 verabschiedete das EU-Parlament die Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Was steckt dahinter und was bedeutet das konkret?
Was die Richtlinie vorschreibt
Für Hersteller:
- Ersatzteile und Reparaturanleitungen müssen für unabhängige Werkstätten zugänglich sein
- Reparaturen dürfen nicht durch Software-Sperren verhindert werden
- Produkte müssen reparierbar designt werden (keine verklebten Akkus wo austauschbar technisch möglich wäre)
Für Verbraucher:
- Recht auf Reparatur zu angemessenen Bedingungen
- Hersteller dürfen keine Klauseln einbauen, die Reparaturen durch Dritte ungültig machen
- Verlängerter Gewährleistungsanspruch nach einer Reparatur in manchen Kategorien
Im Kraftfahrzeug-Bereich: Die KFZ-Branche hatte schon vorher vergleichbare Regelungen (R+R-Block-Ausnahme der EU-Kommission seit 2002): Unabhängige Werkstätten dürfen Fahrzeuge reparieren ohne dass der Händlervertrag gefährdet wird. Hersteller müssen Diagnosedaten und technische Informationen bereitstellen. Das neue Gesetz stärkt und vereinheitlicht diese Rechte EU-weit.
Was das für KFZ Dietrich bedeutet
Als unabhängige Werkstatt profitieren wir und unsere Kunden davon:
- Recht auf technische Informationen und Diagnosezugänge – was wir bereits über XENTRY, ISTA und ODIS haben
- Pflicht der Hersteller, Ersatzteile zu fairen Bedingungen bereitzustellen
- Keine rechtliche Einschränkung durch Hersteller wenn wir Ihr Fahrzeug außerhalb des Vertragsnetzes warten
Der Mythos “Werkstatt-Zwang für Garantieansprüche” ist längst widerlegt. Seit 2003 gilt: Wer sein Fahrzeug regelmäßig und vorschriftsmäßig wartet, behält Garantieansprüche – unabhängig von der Werkstatt.
Warum Reparatur sinnvoller ist als Ersetzen
Jedes neu produzierte Fahrzeug verursacht erhebliche CO₂-Emissionen in der Herstellung. Reparatur eines bestehenden Fahrzeugs ist klimatechnisch fast immer günstiger. Das EU-Gesetz folgt dieser Logik – und wir auch.
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