Zweimal im Jahr das Gleiche – aber Reifenwechsel hat mehr Aspekte als viele denken.
Wann wechseln?
Faustregel: O bis O (Oktober bis Ostern) für Winterreifen. Gesetzlich in Deutschland keine Pflicht für Winterreifen per Datum – aber situative Winterreifenpflicht (Schnee, Eis, Reifglätte). Wer dann mit Sommerreifen fährt: Bußgeld + Punkte + Mitschuld bei Unfall.
Praktisch sinnvoll: Wechsel wenn Nachttemperaturen dauerhaft unter +7°C fallen. Ab diesem Punkt verliert ein Sommerreifen Haftung, ein Winterreifen gewinnt sie.
RDKS: Reifendruck-Kontrollsystem
Seit 2014 sind alle Neuzulassungen RDKS-pflichtig. Beim Reifenwechsel: Die RDKS-Sensoren müssen zugeordnet werden, sonst leuchtet die Warnleuchte dauerhaft.
Direktes RDKS (Sensoren im Rad): jeder Sensor sendet seine Rad-ID. Nach Wechsel: Sensor-IDs dem Steuergerät neu zuordnen via Diagnose oder spezifische Einlernsequenz. Indirektes RDKS (ABS-basiert): Keine Sensoren, Kalibrierung nach Wechsel über Menü zurücksetzen.
Profiltiefe: gesetzlich und praktisch
Gesetzliches Minimum: 1,6 mm (Sommer + Winter). Praktisches Minimum: 3 mm Sommer, 4 mm Winter. Unter 4 mm verliert ein Winterreifen seinen Vorteil gegenüber dem Sommerreifen auf Schnee erheblich.
Profiltiefenmessung mit Münze: 1-Cent-Stück hat Rand von ~1,5 mm – wenn Rand komplett sichtbar: Reifen wechseln.
Einlagerung
Wenn kein eigener Keller: Reifeneinlagerung schützt vor Ozon-Rissen (UV-Licht) und Verformung durch falsche Lagerung. Reifen stehend lagern (Kompletträder), liegend mit Gewicht vermeiden. Reifentemperatur: kühl, trocken, dunkel.
Reifenwechsel mit RDKS-Zuordnung? Termin per WhatsApp – wir machen alles in einem Arbeitsgang.