Unfallschaden melden: Ablauf mit Versicherung erklärt

Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab? Was muss ich als Fahrzeugeigentümer beachten?

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die ersten Minuten nach einem Unfall entscheiden über die spätere Beweislage. Sichern Sie die Unfallstelle sofort ab: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, Warnweste anlegen. Wenn Personenschäden vorliegen oder die Schadenshöhe unklar ist, rufen Sie die Polizei. Bei reinen Sachschäden ohne Verletzte ist die Polizei nicht zwingend erforderlich, die Dokumentation jedoch umso wichtiger.

Fotografieren Sie die Unfallsituation aus verschiedenen Blickwinkeln: beide Fahrzeuge in der Gesamtübersicht, Schäden im Detail, Kennzeichen des Unfallgegners, die Straßensituation. Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht (oft im Handschuhfach) gemeinsam mit dem Unfallgegner aus – dieser standardisierte Vordruck erleichtert der Versicherung die Schadensaufnahme erheblich.

Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?

Der Ablauf der Schadensregulierung unterscheidet sich je nach Schadenstyp grundlegend.

Haftpflichtschaden (Unfallgegner trägt die Schuld): Sie wenden sich an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Ein neutrales Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig, inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall. Akzeptieren Sie kein Angebot der gegnerischen Versicherung, ohne dieses Gutachten vorliegen zu haben.

Kaskoschaden (eigene Versicherung, z.B. bei Alleinunfall, Hagel, Wildschaden): Hier melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Kaskoversicherung. Die Versicherung schickt in der Regel einen Gutachter oder nutzt einen Partnerbetrieb. Beachten Sie: Auch bei Kaskoschäden haben Sie in vielen Fällen das Recht, die Reparaturwerkstatt frei zu wählen – prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig.

Gutachter oder Kostenvoranschlag?

Bei Haftpflichtschäden über einem Bagatellwert (in der Praxis ab ca. 750 Euro) empfiehlt sich immer ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Ein Gutachten dokumentiert nicht nur den sichtbaren Schaden, sondern bewertet auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert – Punkte, die ein einfacher Kostenvoranschlag nicht abdeckt.

Bei kleineren Schäden oder wenn die Versicherung ausdrücklich einen Kostenvoranschlag akzeptiert, ist dieser schneller und ausreichend. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.

Freie Werkstattwahl: Ihr Recht als Fahrzeugeigentümer

Versicherungen empfehlen gerne ihre Partnerwerkstätten. Das ist deren gutes Recht – aber kein Zwang für Sie. Sie können Ihre Reparatur in jedem Fachbetrieb durchführen lassen, dem Sie vertrauen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten einer marktüblichen Instandsetzung übernehmen.

Wählen Sie eine Werkstatt, die in der Lage ist, alle Schäden vollständig zu erfassen – auch die nicht auf den ersten Blick sichtbaren.

Versteckte Schäden nach einem Unfall

Sichtbare Blechschäden sind nur ein Teil des Bildes. Ein Unfall, selbst mit moderater Geschwindigkeit, kann Fahrwerkskomponenten verbiegen oder beschädigen, ohne äußerlich sichtbare Spuren zu hinterlassen. Deformierte Querlenker, beschädigte Spurstangen oder veränderte Achsgeometrie führen zu ungleichmäßigem Reifenverschleiß und veränderten Fahreigenschaften.

Darüber hinaus können Airbag-Steuergeräte und andere Sicherheitssysteme nach einem Aufprall Fehler gespeichert haben, die ohne Diagnosegerät nicht erkennbar sind. Wir prüfen nach einem Unfallschaden standardmäßig alle relevanten Steuergeräte mit XENTRY, ODIS oder ISTA – je nach Fahrzeug – und lesen den Fehlerspeicher vollständig aus. Nur so ist sichergestellt, dass keine Sicherheitsfunktion nach dem Unfall eingeschränkt bleibt.

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