Deutschland hat eine situative Winterreifenpflicht – keine festen Daten im Kalender, sondern eine Pflicht, die an die Wetterbedingungen geknüpft ist. Das klingt flexibel, führt aber regelmäßig zu Missverständnissen. Was genau gilt.
Situative Winterreifenpflicht: Was das bedeutet
§ 2 Abs. 3a StVO schreibt vor: Bei winterlichen Wetterverhältnissen (Schnee, Eis, Reifglätte) müssen Fahrzeuge mit Reifen ausgerüstet sein, die für diese Bedingungen geeignet sind. Das ist kein festes Datum – sondern eine Verpflichtung, die mit dem ersten Frost beginnt und bis zum letzten Ende des Winters gilt.
Praktische Konsequenz: Wer im Oktober bei Eisglätte mit Sommerreifen fährt, verstößt gegen die Winterreifenpflicht. Wer im März bei Schneefall noch auf Winterreifen fährt, macht alles richtig.
Die Faustregel “Oktober bis Ostern” (O bis O) ist keine Gesetzesvorschrift, sondern eine Orientierungshilfe.
Was als Winterreifen gilt – die M+S-Neuregelung
Hier liegt die wichtigste Änderung der letzten Jahre. Bis 2017 reichte das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) als Nachweis für einen Winterreifen. Das hat sich geändert:
Ab 1. Oktober 2024: Reifen müssen das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch “3PMSF” – Three Peak Mountain Snow Flake) tragen, um als Winterreifen zu gelten.
Reifen mit nur M+S-Symbol und ohne Alpine-Symbol gelten nicht mehr als Winterreifen im Sinne der StVO.
Übergangsregelung: Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden und nur das M+S-Symbol tragen, dürfen noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden. Diese Übergangszeit ist abgelaufen.
Fazit: Prüfen Sie Ihre Winterreifen auf das Alpine-Symbol. M+S allein reicht seit Oktober 2024 nicht mehr.
Bußgelder und Konsequenzen
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahrer mit ungeeigneten Reifen bei winterlichen Bedingungen | 60 € | 1 Punkt |
| Zusätzlich: Behinderung anderer | 80 € | 1 Punkt |
| Halter lässt Fahrzeug mit ungeeigneten Reifen zu | 75 € | 1 Punkt |
Dazu kommt: Versicherungsschutz bei Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen kann vom Versicherer eingeschränkt werden (Mitverschulden).
Reifenalter: Wann Winterreifen gewechselt werden müssen
Winterreifen altern – und Altreifen sind gefährlich. Als Faustregel gilt:
- Profiltiefe: Gesetzliches Minimum 1,6 mm. Für Winterreifen empfehlen Hersteller und ADAC mindestens 4 mm – darunter leidet die Wintertraktion erheblich.
- Alter: Reifen über 6–8 Jahre sollten ersetzt werden, auch wenn die Profiltiefe noch ausreicht. Das Herstellungsdatum steht als DOT-Code auf der Reifenflanke (z.B. DOT …2419 = 24. KW 2019).
Wann wechseln?
Früh genug – nicht wenn der erste Schnee fällt und alle gleichzeitig in die Werkstatt wollen. Unsere Empfehlung: Termin für den Reifenwechsel Ende September/Anfang Oktober buchen. Dann ist die Wartezeit kurz, der Service termingerecht und Sie fahren entspannt in die Winterzeit.
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