TÜV-Hammer: Jährliche HU-Pflicht für alte Autos ABGELEHNT – Der aktuelle Stand

Die EU-Verkehrsminister haben entschieden: Keine jährliche TÜV-Pflicht für über 10 Jahre alte Autos. Alle Fakten, was wirklich geplant war und was als nächstes kommt.

In den vergangenen Monaten kursierte eine Schreckensmeldung durch die Automobil-Community: Die EU plant eine jährliche Hauptuntersuchungspflicht für ältere Fahrzeuge. Jetzt steht fest: Das Vorhaben ist – zumindest in dieser Form – vom Tisch.

Was geplant war

Die EU-Kommission hatte im Rahmen der Überarbeitung der Fahrzeugsicherheits-Richtlinie diskutiert, Fahrzeuge ab einem Alter von 10 Jahren jährlich prüfen zu lassen statt wie bisher alle zwei Jahre. Deutschland hat das zweigeteilte System: Neuwagen nach 3 Jahren erstmals, dann alle 2 Jahre.

Die Begründung der Befürworter: Ältere Fahrzeuge haben statistisch häufiger sicherheitsrelevante Mängel. Eine intensivere Kontrolle solle Unfälle reduzieren.

Warum die Minister ablehnten

Die EU-Verkehrsminister verwarfen den Vorschlag mit deutlicher Mehrheit. Die Hauptargumente:

Unverhältnismäßige Kostenbelastung: Die Durchschnittskosten einer HU in Deutschland liegen bei 75–120 €. Jährlich statt zweijährlich bedeutet für Besitzer älterer Fahrzeuge – die oft bewusst günstigere Autos fahren – erhebliche Mehrkosten ohne nachgewiesenen Sicherheitsgewinn.

Fehlender Wirkungsnachweis: Studien zeigen keinen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen erhöhter HU-Frequenz und sinkenden Unfallzahlen in dieser Fahrzeuggruppe.

Subsidiarität: Die Mitgliedsstaaten haben bewährte eigene Systeme. Eine EU-weite Vereinheitlichung bringt hier keinen Mehrwert.

Was weiter diskutiert wird

Vom Tisch ist nur die rein frequenzbasierte Verschärfung. Weiterhin im Gespräch:

  • Verbindliche Anforderungen für elektronische Systeme und Fahrerassistenzkalibrierung bei HU
  • Emissionsüberwachung: Strengere Tests für ältere Diesel und ältere Benziner
  • Digitales Fahrzeugprotokoll: Wartungsgeschichte soll stärker in HU-Bewertung einfließen

Was das für Fahrzeugbesitzer bedeutet

Für Deutschland ändert sich vorerst nichts. Das bewährte System mit 3-2-2-Jahren bleibt. Für Oldtimer und H-Kennzeichen-Fahrzeuge ebenfalls keine Änderung.

Empfehlung: Trotz unveränderter Pflicht lohnt die Frage ob das eigene Fahrzeug gut vorbereitet in die HU geht. Prüfpunkte wie Beleuchtung, Bremsanlage, Lenkung und Abgasanlage können vorab geprüft werden – das spart Kosten für Mängelnachweise.


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