- Seit 2018 ist die OBD-Prüfung Pflichtbestandteil der HU – gespeicherte emissionsrelevante Fehlercodes wie P0420 oder P0171 führen unabhängig von der Warnleuchte zum Nichtbestehen.
- Bei den Bremsen ist eine Bremskraftdifferenz über 30 % zwischen links und rechts ein erheblicher Mangel; Restbelagstärken unter 2 mm bestehen nicht.
- Reifen müssen mindestens 1,6 mm Profiltiefe aufweisen (wir empfehlen Tausch ab 2–3 mm); über 10 Jahre alte Reifen werden teils beanstandet.
- Wir lesen vor der HU per XENTRY, ODIS oder ISTA alle Steuergeräte aus und prüfen den Unterboden auf der Hebebühne – Fehler sehen wir dort, wo der Prüfer sie sehen wird.
- Eine HU-Überziehung über 2 Monate verdoppelt die Prüfgebühr durch die vertiefte HU; ab 8 Monaten kommen Bußgeld plus Punkt in Flensburg hinzu.
Wer zur Hauptuntersuchung fährt ohne sein Fahrzeug vorzubereiten, riskiert teure Nachprüfungen oder sofortige Stilllegung. Eine systematische Vorbereitung spart Zeit, Geld und Nerven – und beginnt nicht auf dem Prüfhof, sondern in der Werkstatt.
Was der HU-Prüfer zuerst kontrolliert
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Motorwarnleuchte oder andere Warnleuchten im Armaturenbrett: Jede aktive Warnleuchte ist ein erheblicher Mangel. Das gilt für MKL (Motorkontrollleuchte), ABS-Leuchte, ESP-Leuchte, Airbag-Leuchte und Reifendruck-Warnleuchte. Seit 2018 ist die OBD-Prüfung Pflichtbestandteil der HU – das Diagnosegerät des Prüfers liest alle emissionsrelevanten Fehlercodes aus. Selbst wenn keine Warnleuchte aktiv ist, können gespeicherte Fehlercodes zum Nichtbestehen führen.
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Beleuchtung: Funktion aller Lichter (Abblendlicht, Fernlicht, Bremslicht, Blinker, Nebelschlussleuchte, Kennzeichenbeleuchtung, Rückfahrlicht), Leuchtweitenregulierung, Lichtstärke, Scheinwerfer-Einstellung. Ein zu hoch eingestellter Scheinwerfer blendet Gegenverkehr – das ist ein erheblicher Mangel. LED-Scheinwerfer müssen die automatische Leuchtweitenregulierung funktionsfähig haben.
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Bremsen: Bremsflüssigkeit (Alter und Wassergehalt), Bremsweg auf der Bremsprüfanlage, Unterschied links/rechts (Bremskraftdifferenz über 30 % ist erheblicher Mangel), Feststellbremse muss das Fahrzeug auf der Prüfanlage halten.
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Reifen: Profiltiefe (min. 1,6 mm gesetzlich – wir empfehlen Tausch ab 2–3 mm), Reifenzustand (Risse, Beulen, Alterungserscheinungen), Gleichheit der Achsen (keine Mischbereifung auf einer Achse), DOT-Alter (über 10 Jahre alte Reifen werden von manchen Prüfern beanstandet).
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Sicherheitssysteme: ABS, ESP, Airbag – keine Warnleuchten erlaubt. Fehlende oder manipulierte Systeme sind ein gefährlicher Mangel mit sofortiger Stilllegung.
Häufige Gründe für Nichtbestehen
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Bremsanlage: Einseitiges Bremsen durch verschlissene Bremssättel oder klemmende Führungsbolzen, gerissene Bremsschläuche (besonders bei Fahrzeugen über 10 Jahre), zu geringe Restbelagstärke (unter 2 mm). Bremssättel, die durch fehlende Bewegung intern verkorrosten, können Bremskraftdifferenzen erzeugen, die noch kurz vor der HU im Normalbetrieb nicht auffallen – erst auf der Prüfanlage zeigt sich das Problem.
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Beleuchtung: Defekte Lampen, Scheinwerfer falsch eingestellt, vergilbte Streuscheiben (besonders bei Fahrzeugen ab Baujahr 2005 mit Polycarbonat-Linsen), defekte Rückleuchten-Dichtungen mit Kondenswasser in der Leuchte. Vergilbte Polycarbonat-Scheinwerfer reduzieren den Lichtstrom erheblich und führen regelmäßig zum Nichtbestehen.
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Motorwarnleuchte aktiv: Fehlercodes im Steuergerät – besonders emissionsrelevante Codes (P0420 Katalysator-Effizienz, P0171/P0172 Gemischfehler) führen direkt zum Nichtbestehen. Auch Codes, die das Fahrzeug bereits “vergessen” hat, weil der Fehler nur sporadisch auftrat, können über den Readiness-Status sichtbar werden.
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Ölverlust: Sichtbarer Ölverlust am Unterboden mit Tropfenbildung ist ein erheblicher Mangel. Feuchte Stellen ohne Tropfen werden als geringer Mangel eingestuft. Quellen sind häufig Ventildeckeldichtungen, Nockenwellensimmerringe oder Getriebe-Wellendichtringe.
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Fahrwerk: Lenkungsspiel über 2 Grad, defekte Spurstangen (Spiel am Kugelgelenk), ausgeschlagene Traggelenke, undichte Stoßdämpfer. Stoßdämpfer werden auf dem Prüfstand gemessen – ein Stoßdämpfer, der im Fahrbetrieb noch nicht auffällt, kann auf dem Prüfstand bereits die Abnahmegrenze unterschreiten.
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Korrosion: Durchrostungen an tragenden Teilen (Schweller, Längsträger, Federbeinaufnahme) sind erhebliche bis gefährliche Mängel. In der Region Südniedersachsen mit regelmäßigem Winterbetrieb und Streusalz ein zentrales Thema bei Fahrzeugen ab 12 Jahren.
Diagnose vor der HU – was das bringt
Eine XENTRY/ODIS/ISTA-Diagnose vor der HU liest alle Steuergeräte aus. Fehlercodes, die bei der HU-OBD-Prüfung erscheinen – Abgasanlage, Motorelektronik, ABS/ESP – werden vorab erkannt und können behoben werden. Die Adaptionswerte zeigen, ob das Fahrzeug im Normbereich arbeitet oder ob Kompensationen auf schleichende Defekte hindeuten.
Der Unterschied zu einer einfachen OBD-Auslesung mit einem handelsüblichen Lesegerät: Die Herstellersysteme lesen nicht nur aktive Fehlercodes, sondern auch sporadische Codes, Freeze-Frame-Daten, Readiness-Monitor-Status und Adaptionswerte. Ein Readiness-Monitor, der nach einer Batterie-Unterbrechung oder einem Steuergerät-Reset nicht vollständig aufgebaut ist, führt bei der HU-OBD-Prüfung zum Nichtbestehen – selbst wenn technisch alles in Ordnung wäre.
Zusätzlich empfehlen wir einen Sichtcheck des Unterbodens auf einer Hebebühne: Rost, Ölverlust, Fahrwerksspiel – alles, was der Prüfer auf der HU-Grube sehen wird, sehen wir vorher und können es beheben.
Die Kosten einer Diagnose plus Sichtcheck liegen deutlich unter den Kosten einer Nachprüfung (ca. 30 Euro für die Nachprüfung plus erneuter Werkstattbesuch plus erneute Anfahrt zum TÜV). Eine HU-Überziehung über 2 Monate hinaus verdoppelt die Prüfgebühr durch die vertiefte HU.
Mängelkategorien und Konsequenzen
Der HU-Prüfer bewertet Mängel in drei Kategorien:
Geringer Mangel (GM): Das Fahrzeug erhält die Plakette. Der Mangel sollte behoben werden, ist aber nicht gefährlich. Beispiel: feuchte Ölspur am Ventildeckel ohne Tropfenbildung.
Erheblicher Mangel (EM): Das Fahrzeug erhält keine Plakette. Innerhalb von 4 Wochen muss der Mangel behoben und eine Nachprüfung durchgeführt werden. Beispiel: Bremskraftdifferenz über 30 %, Reifenprofil unter Grenzwert, aktive Warnleuchte.
Gefährlicher Mangel (GeM): Das Fahrzeug darf den Prüfhof nicht mehr bewegt verlassen. Die Plakette wird entfernt. Beispiel: Durchrostung an Schweller oder Federbeinaufnahme, manipuliertes Sicherheitssystem, Riss im Lenkerarm.
Eine strukturierte Vorab-Diagnose erfasst alle drei Kategorien, bevor der Prüfer sie sieht. Das erlaubt eine geordnete Instandsetzung ohne Termindruck.
Für Techniker: §29 StVZO Mängelkatalog – OBD-Prüfung im Detail
§29 StVZO und Anlage VIII – Prüfumfang der Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung basiert auf §29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII. Die OBD-Prüfung als Pflichtbestandteil gilt seit der 49. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (2018). Der Prüfer liest über OBD-II (SAE J1979) oder ISO 15765 die Readiness-Codes aus. Für eine bestandene OBD-Prüfung müssen bei Euro-5/6-Fahrzeugen mindestens 8 von 11 Monitoren auf „complete” stehen.
Kritische Monitore und ihre Auslöse-Bedingungen:
| Monitor | Auslöse-Bedingung | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Catalyst Efficiency (0x01) | Kaltstartfahrt + Betriebstemperatur | P0420 – Kat zu alt oder vergiftet |
| O2 Sensor (0x02) | Mehrere Betriebszyklen | P0136/P0141 – Sonde träge |
| EGR System (0x06) | Kaltstart bis Betriebstemperatur | P0400 – AGR-Ventil klemmt |
| EVAP System (0x04) | Bestimmter Betriebszyklus | P0442 – undichte Tankentlüftung |
| Misfire Detection (0x10) | Dauerhaft aktiv | P030x – Zündaussetzer |
Adaptionswerte als Frühindikator (Beispiele):
- VW EA288 TDI, ODIS Messwerteblock 132: AGR-Mengenkorrektur Soll: 0,0 mg/Hub, Warnschwelle ab +1,5 mg/Hub (Verkokung). DPF-Differenzdruck Leerlauf Soll: < 15 mbar, ab 30 mbar Regenerations-Problematik.
- Mercedes M274 (C/E-Klasse), XENTRY Live-Daten: Lambda-Mittelwert Bank 1 Soll: 0,990–1,010 λ. Werte außerhalb → Falschluft oder träge Sonde. Kraftstoff-Trimmung Langzeit Soll: –5 % bis +5 %. Werte über ±8 % = Diagnoseauftrag vor HU zwingend.
- BMW N47 TDI, ISTA Messwerteblock: Ladedruckregelung Soll/Ist-Abweichung max. ±150 mbar. Über ±300 mbar → Laderventil oder Unterdruckdose prüfen.
Bremsanlage – Prüfanlagen-Grenzwerte
Bremsprüfanlagen messen die Bremskraft je Rad in Newton (N) und berechnen die Abbremsung als Quotient aus Bremskraft / Fahrzeuggewicht. Grenzwerte nach §41 StVZO:
- Betriebsbremse: Mindestabbremsung 50 % (z = 0,5)
- Feststellbremse: Mindestabbremsung 16 % (z = 0,16)
- Bremskraftdifferenz pro Achse: Maximal 25 % zwischen links und rechts (je nach Prüfordnung bis 30 % toleriert)
Restbelagdicken: Gesetzlicher Grenzwert liegt nicht bei einer festen Zahl, aber bei unter 2 mm ist der erhebliche Mangel in der Praxis gesetzt. Bremsflüssigkeit DOT 4: Wassergehalt über 3,5 % = erheblicher Mangel (Siededegradation).
Vorab-Diagnose – unser Ablauf
- Vollständige OBD-II/Herstellerdiagnose über XENTRY (Mercedes), ODIS (VW-Gruppe) oder ISTA (BMW/Mini) – alle Steuergeräte, alle Readiness-Monitore
- Hebebühnen-Sichtcheck: Unterboden, Bremsenanlage, Fahrwerk, Achsgeometrie, Dichtheit
- Beleuchtungs-Funktionsprüfung: alle Leuchten, Scheinwerfer-Einstellung
- Reifenzustand: Profiltiefe, DOT-Datum, Gleichheit der Achsen
- Prüfprotokoll mit allen Befunden – geordnet nach Mängelkategorie
Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) führen wir selbst über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch. Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an.
HU steht an? Wir bereiten Ihr Fahrzeug systematisch vor. Termin per WhatsApp oder telefonisch unter 05505 5236. Wir nennen Ihnen alle offenen Befunde vorab – keine Überraschungen beim TÜV.