DGUV-Prüfung Firmenwagen: Was Unternehmer wissen müssen

DGUV Vorschrift 70 und 71: Jährliche Prüfpflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge. Was geprüft wird, wer prüfen darf und was bei Verstößen droht.

DGUV-Prüfung Firmenwagen: Was Unternehmer wissen müssen

Wer als Unternehmer Fahrzeuge gewerblich nutzt – egal ob ein Firmen-PKW oder ein ganzer Fuhrpark – hat eine gesetzliche Prüfpflicht die nicht von der HU abgedeckt wird: die DGUV-Prüfung. Diese Pflicht wird regelmäßig unterschätzt, und die Konsequenzen bei Verstößen sind erheblich.

Was die DGUV-Prüfung ist

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. DGUV Vorschrift 70 (PKW, Lieferwagen bis 3,5t) und DGUV Vorschrift 71 (Lkw, Busse, Anhänger) schreiben vor: Alle Fahrzeuge die im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit genutzt werden, müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.

Der entscheidende Unterschied zur Hauptuntersuchung (HU): Die HU prüft die Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit und wird alle 24 Monate fällig. Die DGUV-Prüfung prüft die Arbeitssicherheit für die Beschäftigten und wird jährlich fällig. Beide Prüfungen ersetzen sich nicht gegenseitig – ein Fahrzeug mit frischem TÜV kann trotzdem bei der DGUV-Prüfung durchfallen, etwa wegen fehlender Warnweste oder defektem Verbandskasten.

Das gilt für:

  • Firmen-PKW (auch wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzt – die gewerbliche Nutzung macht die Prüfung erforderlich)
  • Lieferwagen und Transporter (Sprinter, Vito, Crafter, Transit)
  • Anhänger und Auflieger
  • Stapler und Gerätefahrzeuge (andere DGUV-Vorschriften, gleiche Prüfpflicht)
  • Leihfahrzeuge die betrieblich bereitgestellt werden

Was geprüft wird

Die Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Systeme – und geht in manchen Punkten über die HU hinaus:

  • Beleuchtung: Scheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer – Funktion und korrekte Einstellung
  • Bremssystem: Funktion, Ansprechverhalten, Bremsbelag-Zustand, Bremsflüssigkeit-Alter, Feststellbremse
  • Lenkung: Spiel, Funktion, Servolenkungs-Flüssigkeitsstand
  • Reifen: Profiltiefe (gesetzlich 1,6 mm, DGUV empfiehlt 3 mm als Mindestprofil), Beschädigungen, Alter (DOT-Datum)
  • Sicherheitsgurte: Funktion, Zustand, Befestigung
  • Sichtfeld: Scheiben (Risse, Steinschläge im Sichtfeld), Spiegel, Scheibenwischer (Wischbild)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung: Verbandskasten nach DIN 13164, Haltbarkeitsdatum beachten
  • Warndreieck und Warnweste: Vorhanden und zugänglich
  • Ladungssicherung: Bei Transportern: Zurrösen, Trennwand, Ladungssicherungsmittel vorhanden

Zusätzlich bei Transportern und Nutzfahrzeugen: Ladebordwand-Funktion, Aufbau-Befestigung, Plane und Spriegel, Unterlegkeile.

Wer prüfen darf

Eine “befähigte Person” im Sinne der DGUV: ausreichende Fachkenntnisse, Berufserfahrung im Kraftfahrzeughandwerk, Kenntnis der relevanten Vorschriften (BetrSichV, DGUV V70/71, StVZO). Kfz-Meister erfüllen diese Anforderung. Die Prüfung darf nicht von einer Person durchgeführt werden, die das Fahrzeug selbst nutzt – eine gewisse Unabhängigkeit ist gefordert.

Wir stellen nach der Prüfung ein dokumentiertes Prüfprotokoll aus, das alle geprüften Punkte, festgestellte Mängel und deren Behebung dokumentiert. Dieses Protokoll muss im Betrieb aufbewahrt werden – bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt wird es eingefordert.

Was bei Verstoß droht

Arbeitsunfall mit einem Fahrzeug das keine gültige DGUV-Prüfung hat: Regressansprüche der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber. Die BG kann die Unfallkosten (medizinische Behandlung, Rehabilitation, Rente bei Dauerschäden) vollständig auf den Arbeitgeber umlegen. Im schlimmsten Fall: Strafverfolgung wegen fahrlässiger Gefährdung nach Paragraph 26 DGUV Vorschrift 1.

Auch ohne Unfall: Bei einer Betriebsprüfung durch die BG oder das Amt für Arbeitsschutz drohen Bußgelder und Auflagen. Versicherungsschutz kann im Schadensfall eingeschränkt sein, wenn die gesetzliche Prüfpflicht nachweislich vernachlässigt wurde.

Prüfnachweis und Dokumentation

Prüfplakette am Fahrzeug oder im Fahrzeug-Ordner. Prüfprotokoll dokumentiert Mängel und deren Behebung. Wir empfehlen, die DGUV-Prüfung mit der regulären Inspektion zu kombinieren – so entstehen keine zusätzlichen Standzeiten und etwaige Mängel können direkt behoben werden.


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Weiterführende Informationen:

Häufig gestellte Fragen

Welche Diagnosesysteme setzen Sie ein?

Wir arbeiten mit den offiziellen Herstellersystemen XENTRY (Mercedes), ODIS (VW-Konzern) und ISTA (BMW) – identische Diagnosetiefe wie beim Vertragshändler.

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