- Die DGUV-Prüfung nach Vorschrift 70 (PKW, Lieferwagen bis 3,5 t) und 71 (Lkw, Busse, Anhänger) ist für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge jährlich verpflichtend.
- Sie ersetzt die HU nicht: Die HU prüft alle 24 Monate die Verkehrssicherheit, die DGUV-Prüfung jährlich die Arbeitssicherheit – ein Fahrzeug mit frischem TÜV kann trotzdem durchfallen.
- Geprüft werden Beleuchtung, Bremssystem, Lenkung, Reifen (DGUV-Empfehlung 3 mm Mindestprofil), Sicherheitsgurte, Sichtfeld, Verbandskasten nach DIN 13164, Warndreieck und Ladungssicherung.
- Bei Verstoß drohen Regressansprüche der Berufsgenossenschaft im Unfallfall, Bußgelder bei Betriebsprüfungen und nach §26 DGUV V1 Strafverfolgung wegen fahrlässiger Gefährdung.
- Wir kombinieren als Kfz-Meisterbetrieb die DGUV-Prüfung mit der regulären Inspektion und stellen ein dokumentiertes Prüfprotokoll für Ihre Betriebsunterlagen aus.
Wer als Unternehmer Fahrzeuge gewerblich nutzt – egal ob ein Firmen-PKW oder ein ganzer Fuhrpark – hat eine gesetzliche Prüfpflicht die nicht von der HU abgedeckt wird: die DGUV-Prüfung. Diese Pflicht wird regelmäßig unterschätzt, und die Konsequenzen bei Verstößen sind erheblich.
Was die DGUV-Prüfung ist
DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. DGUV Vorschrift 70 (PKW, Lieferwagen bis 3,5t) und DGUV Vorschrift 71 (Lkw, Busse, Anhänger) schreiben vor: Alle Fahrzeuge die im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit genutzt werden, müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Der entscheidende Unterschied zur Hauptuntersuchung (HU): Die HU prüft die Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit und wird alle 24 Monate fällig. Die DGUV-Prüfung prüft die Arbeitssicherheit für die Beschäftigten und wird jährlich fällig. Beide Prüfungen ersetzen sich nicht gegenseitig – ein Fahrzeug mit frischem TÜV kann trotzdem bei der DGUV-Prüfung durchfallen, etwa wegen fehlender Warnweste oder defektem Verbandskasten.
Das gilt für:
- Firmen-PKW (auch wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzt – die gewerbliche Nutzung macht die Prüfung erforderlich)
- Lieferwagen und Transporter (Sprinter, Vito, Crafter, Transit)
- Anhänger und Auflieger
- Stapler und Gerätefahrzeuge (andere DGUV-Vorschriften, gleiche Prüfpflicht)
- Leihfahrzeuge die betrieblich bereitgestellt werden
Was geprüft wird
Die Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Systeme – und geht in manchen Punkten über die HU hinaus:
- Beleuchtung: Scheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer – Funktion und korrekte Einstellung
- Bremssystem: Funktion, Ansprechverhalten, Bremsbelag-Zustand, Bremsflüssigkeit-Alter, Feststellbremse
- Lenkung: Spiel, Funktion, Servolenkungs-Flüssigkeitsstand
- Reifen: Profiltiefe (gesetzlich 1,6 mm, DGUV empfiehlt 3 mm als Mindestprofil), Beschädigungen, Alter (DOT-Datum)
- Sicherheitsgurte: Funktion, Zustand, Befestigung
- Sichtfeld: Scheiben (Risse, Steinschläge im Sichtfeld), Spiegel, Scheibenwischer (Wischbild)
- Erste-Hilfe-Ausrüstung: Verbandskasten nach DIN 13164, Haltbarkeitsdatum beachten
- Warndreieck und Warnweste: Vorhanden und zugänglich
- Ladungssicherung: Bei Transportern: Zurrösen, Trennwand, Ladungssicherungsmittel vorhanden
Zusätzlich bei Transportern und Nutzfahrzeugen: Ladebordwand-Funktion, Aufbau-Befestigung, Plane und Spriegel, Unterlegkeile.
Wer prüfen darf
Eine “befähigte Person” im Sinne der DGUV: ausreichende Fachkenntnisse, Berufserfahrung im Kraftfahrzeughandwerk, Kenntnis der relevanten Vorschriften (BetrSichV, DGUV V70/71, StVZO). Kfz-Meister erfüllen diese Anforderung. Die Prüfung darf nicht von einer Person durchgeführt werden, die das Fahrzeug selbst nutzt – eine gewisse Unabhängigkeit ist gefordert.
Wir stellen nach der Prüfung ein dokumentiertes Prüfprotokoll aus, das alle geprüften Punkte, festgestellte Mängel und deren Behebung dokumentiert. Dieses Protokoll muss im Betrieb aufbewahrt werden – bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt wird es eingefordert.
Was bei Verstoß droht
Arbeitsunfall mit einem Fahrzeug das keine gültige DGUV-Prüfung hat: Regressansprüche der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber. Die BG kann die Unfallkosten (medizinische Behandlung, Rehabilitation, Rente bei Dauerschäden) vollständig auf den Arbeitgeber umlegen. Im schlimmsten Fall: Strafverfolgung wegen fahrlässiger Gefährdung nach Paragraph 26 DGUV Vorschrift 1.
Auch ohne Unfall: Bei einer Betriebsprüfung durch die BG oder das Amt für Arbeitsschutz drohen Bußgelder und Auflagen. Versicherungsschutz kann im Schadensfall eingeschränkt sein, wenn die gesetzliche Prüfpflicht nachweislich vernachlässigt wurde.
Prüfnachweis und Dokumentation
Prüfplakette am Fahrzeug oder im Fahrzeug-Ordner. Prüfprotokoll dokumentiert Mängel und deren Behebung. Wir empfehlen, die DGUV-Prüfung mit der regulären Inspektion zu kombinieren – so entstehen keine zusätzlichen Standzeiten und etwaige Mängel können direkt behoben werden.
Für Techniker: Bremsleistungsprüfstand, Profilmessung und Verbandskasten-DIN
Die DGUV-Prüfung verlangt messbare Werte, keine Sichteinschätzung. Der Bremsleistungsprüfstand (Rollenprüfstand mit Reibwert µ ≈ 0,8) ermittelt nach §29 StVZO und DGUV V 70: Mindestabbremsung Pkw 50 Prozent der Fahrzeugmasse, Differenz zwischen linker und rechter Achshälfte maximal 25 Prozent. Bei Lieferwagen bis 3,5 t gleiche Werte. Bei Lkw über 3,5 t (DGUV V 71): Abbremsung mindestens 50 Prozent, Differenz max. 30 Prozent, Anhänger 45 Prozent.
Konkrete Mess-Werte: Reifen-Mindestprofiltiefe gesetzlich 1,6 mm (StVZO §36), DGUV-Empfehlung 3,0 mm – Messung im Hauptprofil mit Profiltiefenmesser, jedes Reifenviertel separat. DOT-Datum maximal 6 Jahre für Pkw, 10 Jahre für Anhänger (DGUV-Empfehlung). Verbandskasten nach DIN 13164 (zuletzt 2022 aktualisiert: zwei Mund-Nase-Bedeckungen Pflicht), Haltbarkeit aufgedruckt – meist 4–5 Jahre. Warndreieck nach ECE-R27, Warnweste nach DIN EN ISO 20471. Bei Lieferwagen zusätzlich: Trennwand-Befestigung 2.000 daN Zugkraft, Zurrösen min. 400 daN Zugkraft.
Mess-Sequenz für ein vollständiges Prüfprotokoll: ① Bremsenleistungstest auf Rollenprüfstand mit dokumentierter Differenzmessung, ② Profiltiefe an allen Reifen mit Messprotokoll, ③ Lichtmessgerät (Boge MLT 3000) für Scheinwerfer-Hell-Dunkel-Grenze (Soll −1,0 bis −1,2 Prozent), ④ Sichtkontrolle Sicherheitsgurte mit Aufroll-Funktionsprüfung, ⑤ Verbandskasten-Inhalt und Haltbarkeit gegen DIN 13164 abgleichen, ⑥ XENTRY/ODIS/ISTA-Diagnose: ESP-Status, ABS-Funktionalität, Airbag-Fehlerspeicher leer? ⑦ Prüfprotokoll mit Plakette, Prüfdatum und Prüfer-Identifikation für Betriebsunterlagen erstellen. Das Protokoll bleibt mindestens 5 Jahre archivpflichtig.
Fristen und Intervalle: Was die DGUV vorschreibt
Die DGUV-Prüfung ist jährlich fällig – gerechnet ab dem Datum der letzten gültigen Prüfung, nicht ab Jahresanfang. Ein Fahrzeug, das im März geprüft wurde, muss spätestens im März des Folgejahres erneut geprüft werden. Es gibt keine gesetzlich fixierte Toleranzfrist.
Für Neufahrzeuge gilt: Die erste Prüfung ist spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme durchzuführen. Bei Gebrauchtfahrzeugen, die neu in den Betrieb aufgenommen werden, ist der Prüfstatus zu klären – liegt keine aktuelle DGUV-Prüfung vor, muss vor dem betrieblichen Einsatz eine Erstprüfung erfolgen.
Sonderfall Mietwagen: Wenn ein Mitarbeiter ein Mietfahrzeug für betriebliche Zwecke nutzt, liegt die Prüfverantwortung beim Vermieter. Dennoch empfiehlt die DGUV, dass Unternehmen bei regelmäßiger Nutzung von Mietfahrzeugen vom Vermieter Nachweise über aktuelle Prüfungen einfordern.
Typische Mängel, die wir in der Praxis feststellen
In der täglichen Prüfpraxis begegnen uns folgende Mängel am häufigsten:
Reifen unter DGUV-Empfehlung: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm wird eingehalten, aber die DGUV empfiehlt 3,0 mm. Besonders bei Transportern im Dauerbetrieb wird dieser Wert oft unterschritten, ohne dass der Fahrer es bemerkt. Wir messen an allen vier Reifen, in jedem Viertel separat.
Verbandskasten abgelaufen: Die DIN 13164 wurde zuletzt 2022 aktualisiert und fordert seither zwei Mund-Nase-Bedeckungen. Ältere Verbandskästen entsprechen nicht mehr dem Standard, selbst wenn das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. Das Haltbarkeitsdatum der Einzelkomponenten (Pflaster, sterile Wundauflagen) ist zusätzlich zu prüfen.
ABS- oder ESP-Fehlerspeicher aktiv: Ein aktiver ABS- oder ESP-Fehler im Fehlerspeicher führt zum Nichtbestehen der DGUV-Prüfung. Hier setzen wir XENTRY, ODIS oder ISTA ein, um den Fehlerspeicher vollständig auszulesen und den Ursprung des Fehlers zu identifizieren – bevor das Fahrzeug die Prüfung nicht besteht.
Ladungssicherung unvollständig: Transporter ohne funktionsfähige Zurrösen oder ohne Trennwand (bei Nutzung mit Fahrgastzelle) erfüllen die DGUV-Anforderungen nicht. Nachrüstsätze für Zurrösen sind für die meisten gängigen Transporter (Sprinter, Vito, Crafter, Transit) verfügbar und können direkt eingebaut werden.
So läuft die DGUV-Prüfung bei uns ab
- Terminvereinbarung: Kurze Vorab-Info über Fahrzeugtyp und Anzahl der Fahrzeuge – so bereiten wir Prüfprotokoll-Vorlagen und ggf. benötigte Ersatzteile (Verbandskasten, Warnweste) vor.
- Fahrzeugaufnahme: Kennzeichen, FIN, Kilometerlauf, letztes Prüfdatum – wird im Prüfprotokoll dokumentiert.
- Bremsenprüfstand: Bremsleistungsmessung nach DGUV V70/71 mit dokumentierten Messwerten.
- Sicht- und Funktionskontrolle: Alle Prüfpunkte gemäß DGUV-Prüfliste, einschließlich Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Ladungssicherung.
- Elektronik-Diagnose: Fehlerspeicherauslese mit XENTRY/ODIS/ISTA – ABS, ESP, Airbag.
- Prüfprotokoll: Dokumentation aller Prüfpunkte mit Messwerten, festgestellten Mängeln und deren Behebung. Prüfplakette und Protokoll für Ihre Betriebsunterlagen.
- Mängelbehebung direkt im Termin: Soweit möglich, werden festgestellte Mängel im gleichen Termin behoben – keine Folgeaufwände.
DGUV-Prüfung für Ihren Fuhrpark? Wir übernehmen die jährliche UVV-Prüfung mit vollständiger Dokumentation. Anfrage per WhatsApp oder 05505 5236.