DGUV-Prüfung Firmenwagen: Was Unternehmer wissen müssen

DGUV Vorschrift 70 und 71: Jährliche Prüfpflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge. Was geprüft wird, wer prüfen darf und was bei Verstößen droht.

DGUV-Prüfung Firmenwagen: Was Unternehmer wissen müssen
TL;DR
  • Die DGUV-Prüfung nach Vorschrift 70 (PKW, Lieferwagen bis 3,5 t) und 71 (Lkw, Busse, Anhänger) ist für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge jährlich verpflichtend.
  • Sie ersetzt die HU nicht: Die HU prüft alle 24 Monate die Verkehrssicherheit, die DGUV-Prüfung jährlich die Arbeitssicherheit – ein Fahrzeug mit frischem TÜV kann trotzdem durchfallen.
  • Geprüft werden Beleuchtung, Bremssystem, Lenkung, Reifen (DGUV-Empfehlung 3 mm Mindestprofil), Sicherheitsgurte, Sichtfeld, Verbandskasten nach DIN 13164, Warndreieck und Ladungssicherung.
  • Bei Verstoß drohen Regressansprüche der Berufsgenossenschaft im Unfallfall, Bußgelder bei Betriebsprüfungen und nach §26 DGUV V1 Strafverfolgung wegen fahrlässiger Gefährdung.
  • Wir kombinieren als Kfz-Meisterbetrieb die DGUV-Prüfung mit der regulären Inspektion und stellen ein dokumentiertes Prüfprotokoll für Ihre Betriebsunterlagen aus.

Wer als Unternehmer Fahrzeuge gewerblich nutzt – egal ob ein Firmen-PKW oder ein ganzer Fuhrpark – hat eine gesetzliche Prüfpflicht die nicht von der HU abgedeckt wird: die DGUV-Prüfung. Diese Pflicht wird regelmäßig unterschätzt, und die Konsequenzen bei Verstößen sind erheblich.

Was die DGUV-Prüfung ist

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. DGUV Vorschrift 70 (PKW, Lieferwagen bis 3,5t) und DGUV Vorschrift 71 (Lkw, Busse, Anhänger) schreiben vor: Alle Fahrzeuge die im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit genutzt werden, müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.

Der entscheidende Unterschied zur Hauptuntersuchung (HU): Die HU prüft die Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit und wird alle 24 Monate fällig. Die DGUV-Prüfung prüft die Arbeitssicherheit für die Beschäftigten und wird jährlich fällig. Beide Prüfungen ersetzen sich nicht gegenseitig – ein Fahrzeug mit frischem TÜV kann trotzdem bei der DGUV-Prüfung durchfallen, etwa wegen fehlender Warnweste oder defektem Verbandskasten.

Das gilt für:

  • Firmen-PKW (auch wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzt – die gewerbliche Nutzung macht die Prüfung erforderlich)
  • Lieferwagen und Transporter (Sprinter, Vito, Crafter, Transit)
  • Anhänger und Auflieger
  • Stapler und Gerätefahrzeuge (andere DGUV-Vorschriften, gleiche Prüfpflicht)
  • Leihfahrzeuge die betrieblich bereitgestellt werden

Was geprüft wird

Die Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Systeme – und geht in manchen Punkten über die HU hinaus:

  • Beleuchtung: Scheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer – Funktion und korrekte Einstellung
  • Bremssystem: Funktion, Ansprechverhalten, Bremsbelag-Zustand, Bremsflüssigkeit-Alter, Feststellbremse
  • Lenkung: Spiel, Funktion, Servolenkungs-Flüssigkeitsstand
  • Reifen: Profiltiefe (gesetzlich 1,6 mm, DGUV empfiehlt 3 mm als Mindestprofil), Beschädigungen, Alter (DOT-Datum)
  • Sicherheitsgurte: Funktion, Zustand, Befestigung
  • Sichtfeld: Scheiben (Risse, Steinschläge im Sichtfeld), Spiegel, Scheibenwischer (Wischbild)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung: Verbandskasten nach DIN 13164, Haltbarkeitsdatum beachten
  • Warndreieck und Warnweste: Vorhanden und zugänglich
  • Ladungssicherung: Bei Transportern: Zurrösen, Trennwand, Ladungssicherungsmittel vorhanden

Zusätzlich bei Transportern und Nutzfahrzeugen: Ladebordwand-Funktion, Aufbau-Befestigung, Plane und Spriegel, Unterlegkeile.

Wer prüfen darf

Eine “befähigte Person” im Sinne der DGUV: ausreichende Fachkenntnisse, Berufserfahrung im Kraftfahrzeughandwerk, Kenntnis der relevanten Vorschriften (BetrSichV, DGUV V70/71, StVZO). Kfz-Meister erfüllen diese Anforderung. Die Prüfung darf nicht von einer Person durchgeführt werden, die das Fahrzeug selbst nutzt – eine gewisse Unabhängigkeit ist gefordert.

Wir stellen nach der Prüfung ein dokumentiertes Prüfprotokoll aus, das alle geprüften Punkte, festgestellte Mängel und deren Behebung dokumentiert. Dieses Protokoll muss im Betrieb aufbewahrt werden – bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt wird es eingefordert.

Was bei Verstoß droht

Arbeitsunfall mit einem Fahrzeug das keine gültige DGUV-Prüfung hat: Regressansprüche der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber. Die BG kann die Unfallkosten (medizinische Behandlung, Rehabilitation, Rente bei Dauerschäden) vollständig auf den Arbeitgeber umlegen. Im schlimmsten Fall: Strafverfolgung wegen fahrlässiger Gefährdung nach Paragraph 26 DGUV Vorschrift 1.

Auch ohne Unfall: Bei einer Betriebsprüfung durch die BG oder das Amt für Arbeitsschutz drohen Bußgelder und Auflagen. Versicherungsschutz kann im Schadensfall eingeschränkt sein, wenn die gesetzliche Prüfpflicht nachweislich vernachlässigt wurde.

Prüfnachweis und Dokumentation

Prüfplakette am Fahrzeug oder im Fahrzeug-Ordner. Prüfprotokoll dokumentiert Mängel und deren Behebung. Wir empfehlen, die DGUV-Prüfung mit der regulären Inspektion zu kombinieren – so entstehen keine zusätzlichen Standzeiten und etwaige Mängel können direkt behoben werden.

Für Techniker: Bremsleistungsprüfstand, Profilmessung und Verbandskasten-DIN

Die DGUV-Prüfung verlangt messbare Werte, keine Sichteinschätzung. Der Bremsleistungsprüfstand (Rollenprüfstand mit Reibwert µ ≈ 0,8) ermittelt nach §29 StVZO und DGUV V 70: Mindestabbremsung Pkw 50 Prozent der Fahrzeugmasse, Differenz zwischen linker und rechter Achshälfte maximal 25 Prozent. Bei Lieferwagen bis 3,5 t gleiche Werte. Bei Lkw über 3,5 t (DGUV V 71): Abbremsung mindestens 50 Prozent, Differenz max. 30 Prozent, Anhänger 45 Prozent.

Konkrete Mess-Werte: Reifen-Mindestprofiltiefe gesetzlich 1,6 mm (StVZO §36), DGUV-Empfehlung 3,0 mm – Messung im Hauptprofil mit Profiltiefenmesser, jedes Reifenviertel separat. DOT-Datum maximal 6 Jahre für Pkw, 10 Jahre für Anhänger (DGUV-Empfehlung). Verbandskasten nach DIN 13164 (zuletzt 2022 aktualisiert: zwei Mund-Nase-Bedeckungen Pflicht), Haltbarkeit aufgedruckt – meist 4–5 Jahre. Warndreieck nach ECE-R27, Warnweste nach DIN EN ISO 20471. Bei Lieferwagen zusätzlich: Trennwand-Befestigung 2.000 daN Zugkraft, Zurrösen min. 400 daN Zugkraft.

Mess-Sequenz für ein vollständiges Prüfprotokoll: ① Bremsenleistungstest auf Rollenprüfstand mit dokumentierter Differenzmessung, ② Profiltiefe an allen Reifen mit Messprotokoll, ③ Lichtmessgerät (Boge MLT 3000) für Scheinwerfer-Hell-Dunkel-Grenze (Soll −1,0 bis −1,2 Prozent), ④ Sichtkontrolle Sicherheitsgurte mit Aufroll-Funktionsprüfung, ⑤ Verbandskasten-Inhalt und Haltbarkeit gegen DIN 13164 abgleichen, ⑥ XENTRY/ODIS/ISTA-Diagnose: ESP-Status, ABS-Funktionalität, Airbag-Fehlerspeicher leer? ⑦ Prüfprotokoll mit Plakette, Prüfdatum und Prüfer-Identifikation für Betriebsunterlagen erstellen. Das Protokoll bleibt mindestens 5 Jahre archivpflichtig.


DGUV-Prüfung für Ihren Fuhrpark? Wir übernehmen die jährliche UVV-Prüfung mit vollständiger Dokumentation. Anfrage per WhatsApp oder 05505 5236.


Weiterführende Informationen:

Häufig gestellte Fragen

Welche Diagnosesysteme setzen Sie ein?

Wir arbeiten mit den offiziellen Herstellersystemen XENTRY (Mercedes), ODIS (VW-Konzern) und ISTA (BMW) – identische Diagnosetiefe wie beim Vertragshändler.

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