Fachlich geprüft · Kfz-Meisterbetrieb Dietrich · So prüfen wir Inhalte

Leasing-Trend 2026: BEV 78 % vs Verbrenner 38 % (DAT)

DAT-Report 2026: BEV-Leasingquote 78 %, PHEV 65 %, Verbrenner 38 %. Restwert-Risiko, Steuervorteile, Werkstatt-Implikationen für die Rückgabe.

Leasing-Trend 2026: BEV 78 % vs Verbrenner 38 % (DAT)
TL;DR – Die wichtigsten Zahlen aus dem DAT-Report 2026
  • BEV-Leasingquote: 78 % – mehr als doppelt so hoch wie bei Verbrennern
  • PHEV-Leasingquote: 65 % – ebenfalls stark überdurchschnittlich
  • Verbrenner-Leasingquote: 38 % – traditionelles Eigentumsmuster bleibt dominant
  • Hauptursache: Restwertrisiko bei E-Fahrzeugen durch schnelle Modellgenerationen und Batterieentwicklung
  • Steuervorteile: 0,25 %-Regelung bei BEV bis 70.000 € Bruttolistenpreis statt 1 % bei Verbrenner-Dienstwagen
  • Halteperioden: Leasing 3–4 Jahre, Kauf häufig 8–12 Jahre – komplett andere Werkstatt-Anforderungen
  • Werkstatt-Implikation: Leasing-Rückgabe-Pre-Check schützt vor vierstelligen Nachforderungen

Der DAT-Report 2026 dokumentiert eine der markantesten Verschiebungen im deutschen Automobilmarkt: Während der Verbrenner mehrheitlich gekauft wird, ist das Elektrofahrzeug ein Leasing-Produkt. 78 % aller Neuzulassungen im BEV-Segment laufen über Leasing-Verträge, bei Plug-in-Hybriden sind es 65 %, bei klassischen Verbrennern nur 38 %. Diese Diskrepanz hat tiefere Ursachen als nur monatliche Raten – sie spiegelt eine rationale Risikoverlagerung, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und die wachsende Unsicherheit über den langfristigen Wert elektrifizierter Fahrzeuge wider.

Für KFZ Dietrich als Werkstatt in Hardegsen-Gladebeck ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe: Wir betreuen die Substanz von Leasing-Fahrzeugen während der Laufzeit – und wir bereiten Rückgaben professionell vor, damit Sie nicht im Schadenskatalog des Leasinggebers verschwinden.

Die DAT-Zahlen im Detail

AntriebsartLeasingquote 2025Veränderung zu 2024
BEV (Battery Electric Vehicle)78 %+6 Prozentpunkte
PHEV (Plug-in-Hybrid)65 %+4 Prozentpunkte
Mild-Hybrid / Hybrid51 %+2 Prozentpunkte
Verbrenner (Benzin/Diesel)38 %unverändert

Die Zahlen umfassen private und gewerbliche Neuzulassungen kombiniert. Bei rein gewerblicher Betrachtung verschiebt sich das Bild noch stärker: Im Fuhrpark-Bereich werden BEV zu über 85 % geleast, bei vielen großen Anbietern liegen die Quoten oberhalb von 90 %. Privat-Leasing bleibt dagegen seltener, ist aber im BEV-Segment durch attraktive Hersteller-Konditionen und elektrische Förderprogramme deutlich gewachsen.

Warum BEV überproportional geleast werden

1. Restwertrisiko und schnelle Modellgenerationen

Der wichtigste ökonomische Treiber ist die Unsicherheit über den Wiederverkaufswert. Bei Verbrennern existiert seit Jahrzehnten eine belastbare Restwert-Statistik – ein E 220 d nach drei Jahren hat einen prognostizierbaren Marktwert mit geringer Streuung. Bei Elektrofahrzeugen fehlt diese Datenbasis. Vier Faktoren machen Restwert-Prognosen zusätzlich schwierig:

  • Schnelle Modellzyklen: Hersteller bringen alle 18 bis 24 Monate Modelle mit deutlich verbesserter Reichweite oder Ladeleistung. Das drückt den Wert der Vorgängergeneration.
  • Batteriealterung (State of Health): Der SoH-Wert bestimmt zunehmend den Marktwert. Ein BEV mit 85 % SoH ist substanziell weniger wert als ein identisches Modell mit 92 %.
  • Software-Updates und Feature-Aktivierungen: Tesla, BMW, Mercedes und andere Hersteller liefern Funktionen per Software nach – das verschiebt die Wertstruktur kontinuierlich.
  • Förderpolitik und Strompreis-Entwicklung: Politische Rahmenbedingungen (Kaufprämie, Stromsteuer, THG-Quote, Lade-Infrastruktur) wirken stärker auf E-Auto-Restwerte als auf Verbrenner-Restwerte.

Wer ein BEV kauft, übernimmt all diese Unsicherheiten. Wer es least, gibt sie an den Leasinggeber ab. Aus Sicht eines rational entscheidenden Halters ist Leasing damit die ökonomisch konservativere Wahl – das Gegenteil dessen, was in der Verbrenner-Welt galt, wo Leasing oft als teurere Option betrachtet wurde.

2. Steuervorteile bei Dienstwagen

Die zweite zentrale Triebkraft ist steuerlich. Für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen gilt grundsätzlich die 1-%-Regelung: Jeden Monat werden ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Bei einem 60.000-€-Fahrzeug sind das 600 € monatlich, die in der Lohnabrechnung anfallen.

Bei BEV bis 70.000 € Bruttolistenpreis greift dagegen die 0,25-%-Regelung – also ein Viertel. Aus 600 € werden 150 €. Über vier Jahre Vertragslaufzeit summiert sich der Steuervorteil schnell auf 15.000 bis 25.000 € (je nach Grenzsteuersatz). Diese Ersparnis macht BEV-Leasing für Unternehmer und Angestellte mit Firmenwagen wirtschaftlich überlegen, selbst wenn die reine Leasingrate über der eines vergleichbaren Verbrenners liegt. Über 70.000 € Bruttolistenpreis greift die 0,5-%-Regelung – immer noch deutlich vorteilhaft.

3. Kürzere geplante Halteperioden

Die DAT-Erhebung zeigt: Wer ein E-Fahrzeug erwirbt, plant im Durchschnitt eine kürzere Halteperiode (3,8 Jahre) als beim Verbrenner (8,4 Jahre). Hintergrund ist die Erwartung, dass die nächste Generation wieder substanziell besser sein wird – mehr Reichweite, schnelleres Laden, voraussichtlich neue Akkuchemie. Wer ohnehin nach drei Jahren tauschen will, für den ist Leasing das passende Instrument – Eigentum mit zwingender Wiederverkaufslogik würde zusätzliche Reibung erzeugen.

4. Hersteller-Konditionen und Förderprogramme

Hersteller wissen um diese Marktdynamik und bauen sie aktiv aus. BEV-Leasingangebote enthalten häufig:

  • Kalkulierte Restwerte oberhalb der vorsichtigen Marktprognose (Hersteller-Risiko)
  • Direkte Verrechnung von Förderprämien in der Leasingrate
  • Inklusivkilometer, Wartungspakete und teilweise Ladestrom-Pakete
  • Software-Updates und Garantie-Verlängerungen während der Laufzeit

Das Ergebnis sind Leasingraten, die monatlich häufig unter den vergleichbaren Verbrenner-Raten liegen – obwohl der Bruttolistenpreis höher ist.

Privat-Leasing vs Gewerbe-Leasing – die Strukturunterschiede

Für Privatpersonen ist Leasing primär eine Liquiditätsentscheidung: keine hohe Anzahlung, planbare Monatsraten, kein Restwertrisiko, am Ende einfach abgeben. Steuerlich relevant ist es nicht – die Raten werden aus versteuertem Einkommen bezahlt.

Für Unternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende dagegen wird Leasing zum strategischen Instrument:

  • Vorsteuerabzug: Leasingraten sind umsatzsteuerpflichtig – die Vorsteuer ist abziehbar.
  • Betriebsausgabe: Die Raten mindern den Gewinn – bei Privatnutzung mit 1-%-Regelung wird der geldwerte Vorteil zugerechnet.
  • Bilanzielle Behandlung: Beim klassischen Operating-Lease nach den IFRS-16-Kriterien (Eigentum, Risiko, Laufzeit) bleibt das Fahrzeug außerhalb der Bilanz – das schont die Eigenkapitalquote. Bei der HGB-Bilanzierung gelten ähnliche Grundsätze. Beim Finance-Lease dagegen wird das Fahrzeug aktiviert und abgeschrieben – das verschiebt die Bilanzwirkung erheblich.
  • Planbarkeit: Feste Raten, Inklusivkilometer und Servicepakete machen Kostenkalkulation einfacher als beim Eigentum mit unvorhersehbaren Reparaturkosten.

Für Unternehmer aus der Region Hardegsen, Northeim und Göttingen, deren Fahrzeug ein operatives Arbeitsmittel ist, wird die Wahl zwischen Kauf und Leasing damit auch zur Frage der Asset-Strategie und der bilanziellen Steuerung.

Werkstatt-Implikationen: Was Leasing-Halter und Käufer wissen müssen

Substanzpflege während der Laufzeit

Ein häufiger Irrtum: “Es ist ja nur ein Leasing-Fahrzeug, ich muss nicht so viel investieren.” Das Gegenteil ist richtig. Wer Substanzpflege vernachlässigt, riskiert bei Rückgabe Nachforderungen, die deutlich über den Werkstatt-Kosten liegen. Leasinggeber unterscheiden zwischen normalem Gebrauch und übermäßigem Verschleiß – und die Differenz wird teuer.

Wir empfehlen für Leasing-Fahrzeuge:

  • Inspektionen nach Herstellervorgabe – lückenlos, mit dokumentiertem Service-Stempel oder digitalem Eintrag im Bordbuch
  • Originalteile oder OE-Erstausrüster an sicherheitsrelevanten Komponenten (Bremsen, Reifen, Filter)
  • Lackpflege und Steinschlag-Reparatur rechtzeitig vor Rückgabe – kleine Steinschläge an der Frontscheibe werden bei Rückgabe oft als Komplett-Scheibentausch bewertet
  • Reifenstrategie: Leasinggeber fordern meist mindestens 3 mm Restprofil, manche 4 mm – wer die Reifen am Ende auf 1,6 mm fährt, zahlt vier neue Reifen nach
  • Sauberkeit und vollständige Ausstattung: zweiter Schlüssel, Verbandkasten, Warndreieck, Reserverad oder Reifenpannenset, Bordbuch komplett

Der Leasing-Rückgabe-Pre-Check – warum 4 bis 6 Wochen vor Rückgabe

Zwischen 4 und 6 Wochen vor dem Rückgabetermin ist der ideale Zeitpunkt für einen strukturierten Pre-Check. Sie haben dann noch Zeit, identifizierte Schäden und Mängel selbst instand setzen zu lassen – zu Werkstatt-Preisen statt zu Leasinggeber-Aufschlägen. Wir prüfen in einem Termin von 60 bis 90 Minuten:

  • Karosserie und Lack: Schäden über dem akzeptierten Verschleißniveau dokumentieren, häufig nach dem Schadenskatalog des Leasinggebers (Hagel-Karte, Beulen-Kreditkartengröße, Lackkratzer-Länge)
  • Reifen und Räder: Restprofil, Felgen-Bordsteinkontakte, korrekte Bereifung (Sommer/Winter je nach Saison)
  • Bremsanlage: Belagstärke, Scheibenzustand
  • Interieur: Sitze, Verkleidungen, Lenkrad, Anschnallgurte
  • Elektronik und Diagnose: Fehlerspeicher (XENTRY, ODIS, ISTA), Adaptionswerte, sporadische Fehler, AdBlue-Status
  • Bei BEV: SoH-Wert der Hochvoltbatterie, Ladehistorie soweit auslesbar, Hochvolt-System-Diagnose
  • Service-Historie: Vollständigkeit prüfen, ggf. fehlende Stempel nachholen
  • Ausstattung: Schlüssel, Bordwerkzeug, Reserverad/Pannenset, Verbandkasten, Warndreieck

Sie erhalten ein schriftliches Protokoll und einen Kostenvoranschlag für notwendige Arbeiten. Anschließend entscheiden Sie informiert, was instand gesetzt wird und was akzeptiert wird. In der Erfahrung unserer Werkstatt-Praxis amortisiert sich der Pre-Check fast immer – häufig durch eingesparte Nachforderungen im vier- oder fünfstelligen Bereich.

Pre-Buy-Check beim Übergang Leasing zu Kauf

Wenn ein Leasing-Fahrzeug am Ende der Laufzeit übernommen werden kann (Übernahme zum kalkulierten Restwert), lohnt sich ein Pre-Buy-Check. Wir prüfen mit Herstellerdiagnose, ob das Fahrzeug die zu erwartenden 5–8 weiteren Jahre Lebensdauer mitbringt. Bei BEV ist der SoH-Wert das entscheidende Kriterium: Liegt er über 90 %, ist die Übernahme häufig wirtschaftlich attraktiv. Liegt er unter 80 %, ist Vorsicht geboten – die nächsten Jahre Reichweitenverlust können den scheinbaren Vorteil aufzehren.

NerdBox: Das “Cinderella-Restwert-Paradox” – warum der Restwert wie eine Märchenkutsche um Mitternacht zerfällt

Für Techniker: Pop-Culture, Restwert-Modelle und der Time Value of Money

Die Pop-Culture-Analogie: In "Cinderella" verwandelt sich die prächtige Kutsche um Mitternacht zurück in einen Kürbis. Das Märchenmotiv kennt jeder – und es ist eine erstaunlich präzise Allegorie auf das Restwert-Verhalten von Elektrofahrzeugen am Ende der Leasing-Laufzeit. Solange die "Magie" wirkt (Förderprogramme, aktuelle Modellgeneration, hohe Hersteller-Restwertgarantie), bleibt das Fahrzeug eine glänzende Kutsche. Endet die Laufzeit, der Marktzyklus oder das Förderregime, droht der Wert in kurzer Zeit drastisch zu fallen. Wer kauft, sitzt im Kürbis. Wer least, gibt die Kutsche rechtzeitig zurück und steigt in die nächste Generation ein. Hollywood hätte es nicht treffender illustrieren können – und es erklärt fast vollständig die 78-%-Leasingquote.

Restwert-Modellierung in der Automobilfinanzierung: Leasinggesellschaften kalkulieren Restwerte mit Modellen, die auf historischen Wertverlust-Kurven, Modellgeneration-Zyklen, Marktangebot, Marken-Stärke und – zunehmend – datengetriebenen Prognosen basieren. Für Verbrenner existieren robuste Datenreihen seit den 1960er-Jahren (Schwacke-Liste, DAT-Marktbeobachtung, EurotaxGlass's). Für BEV reichen die belastbaren Daten erst zurück bis etwa 2018 – und die Streuung ist deutlich höher. Die Folge: Leasinggeber kalkulieren konservativer (= höhere Raten) oder Hersteller übernehmen Teile des Restwert-Risikos selbst, um Verkaufszahlen zu sichern. Dieser "Hersteller-Hebel" ist einer der Gründe, warum BEV-Leasingraten heute oft attraktiver erscheinen, als die reine Bruttolistenpreis-Logik vermuten lässt.

Time Value of Money – warum heute gezahlt mehr wiegt als morgen: Das fundamentale Prinzip jeder Investitionsentscheidung lautet: Ein Euro heute ist mehr wert als ein Euro in fünf Jahren – wegen Inflation, Opportunitätskosten und Risiko. Beim Kauf eines 60.000-€-BEV mit Eigenkapital binden Sie heute Liquidität, die anders investiert eine Rendite erzielen könnte. Beim Leasing bleibt das Kapital im Unternehmen oder auf dem Konto, die monatlichen Raten werden mit dem laufenden Cashflow bedient. Bei einem realistischen Opportunitätszins von 4 % p. a. macht das über vier Jahre einen Effekt von rund 10.000 € aus – nicht trivial. Diese Logik gilt besonders für Unternehmer, deren Eigenkapital in operative Investitionen produktiver eingesetzt werden kann als in ein abschreibendes Anlagegut.

Operating-Lease vs Finance-Lease nach IFRS 16: Die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS 16 (seit 2019 verpflichtend für börsennotierte Unternehmen) hat die Unterscheidung zwischen Operating-Lease und Finance-Lease in der Bilanz weitgehend aufgehoben – nahezu alle Leasingverhältnisse mit Laufzeit über 12 Monaten und einem Wert oberhalb der Bagatellgrenze müssen aktiviert werden. Für den deutschen Mittelstand mit HGB-Bilanzierung gelten dagegen weiter die klassischen Kriterien des BMF-Schreibens von 1971 (Eigentum, Risiko, Vertragslaufzeit, Spezialleasing). Wirtschaftlich entscheidend bleibt: Operating-Lease verlagert Eigentum und Risiko zum Leasinggeber – passend für volatile Asset-Klassen wie BEV. Finance-Lease ist eher eine kreditfinanzierte Anschaffung mit Eigentumsübergang am Ende – passend für wertstabile Anlagen.

Die statistische Pointe: Wenn 78 % der BEV-Halter Leasing wählen, ist das keine Mode, kein Marketing-Trend und keine bloße Liquiditätsentscheidung. Es ist die rationale Antwort auf ein hochvolatiles Restwert-Umfeld, in Kombination mit Steuervorteilen und Time-Value-of-Money-Logik. Die Märchenkutsche bleibt eine Märchenkutsche – solange man rechtzeitig aussteigt.

Wann Leasing, wann Kauf – die ehrliche Entscheidungs-Matrix

Wir betreuen in Hardegsen sowohl Leasing-Halter als auch Eigentümer, und beide Modelle haben ihre Berechtigung. Die Entscheidung ist seltener eine Frage der Ideologie als eine Frage der Lebens- und Geschäftssituation.

Leasing ist sinnvoll, wenn:

  • Sie Elektrofahrzeug oder Plug-in-Hybrid mit unsicherem Restwert wählen
  • Ihre geplante Halteperiode unter 5 Jahren liegt
  • Ihre Kilometerleistung kalkulierbar ist (kein Außendienst mit stark schwankender Fahrleistung)
  • Sie Steuervorteile als Dienstwagen oder Unternehmer nutzen können
  • Bilanzielle Eigenkapitalschonung relevant ist
  • Sie planbare Monatsraten wichtiger finden als Eigentum

Kauf ist sinnvoll, wenn:

  • Sie ein wertstabiles Modell wählen (etablierte Premium-Verbrenner, ausgewählte Klassiker)
  • Sie das Fahrzeug langfristig halten (8 bis 12 Jahre und mehr)
  • Ihre Kilometerleistung hoch und variabel ist
  • Sie Werterhalt und Substanzpflege als Strategie verfolgen
  • Sie kein Interesse an häufigem Modellwechsel haben
  • Sie die Wartungsstrategie selbst kontrollieren möchten

In der Praxis sehen wir, dass die intelligente Mischung tragfähig ist: Das berufliche Hauptfahrzeug als Leasing-Modell mit Steuer- und Kalkulierbarkeitsvorteil, das private Lieblingsfahrzeug als Eigentum mit langfristiger Pflege-Strategie.

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung bei Leasing-Fahrzeugen

Auch Leasing-Fahrzeuge unterliegen den gesetzlichen Prüfintervallen. Erst-HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Bei Rückgabe ist eine gültige HU/AU oft Voraussetzung – ein abgelaufener Termin führt zu Nachforderungen oder Verzögerungen im Rückgabeprozess.

Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an.

Wir koordinieren den Termin so, dass HU/AU vor der Leasing-Rückgabe abgeschlossen sind – sauber dokumentiert im Service-Heft.

Dieser Beitrag ist Teil unserer umfassenden Aufbereitung des DAT-Reports 2026. Wenn Sie die Marktentwicklung systematisch verstehen möchten, finden Sie hier die thematisch verwandten Analysen:

Was wir für Sie tun – persönliche Betreuung in Hardegsen

Ob Leasing-Halter oder Eigentümer: Bei KFZ Dietrich in Hardegsen-Gladebeck bekommen Sie die Werkstatt-Betreuung, die Ihrer Fahrzeug-Strategie entspricht.

Für Leasing-Halter:

  • Inspektion nach Herstellervorgabe mit lückenloser Dokumentation
  • Schadensbeurteilung und Reparatur vor Rückgabe – zu fairen Werkstatt-Preisen
  • Rückgabe-Pre-Check mit schriftlichem Protokoll, 4 bis 6 Wochen vor Termin
  • Diagnose mit XENTRY (Mercedes), ODIS (VW/Audi/Skoda/Seat), ISTA (BMW/Mini)
  • SoH-Diagnose für Elektrofahrzeuge

Für Eigentümer und Käufer:

  • Pre-Buy-Check vor Übernahme aus Leasing oder vor Gebrauchtkauf
  • Werterhalt-Strategie über die gesamte Halteperiode
  • Substanzpflege statt Komponententausch, wo Diagnose und Erfahrung dies erlauben
  • Service-Heft mit Befund- und Foto-Dokumentation

Beide Fälle haben eines gemeinsam: Eine ehrliche, transparente Beurteilung des Fahrzeugzustands, ein nachvollziehbares Protokoll und die Sicherheit, dass die nächste Entscheidung – ob Rückgabe, Übernahme oder Folge-Investition – auf belastbaren Fakten basiert.

Leasing-Rückgabe steht in den nächsten Monaten an? Vereinbaren Sie jetzt einen Pre-Check-Termin. Telefonisch unter 05505 5236 oder per WhatsApp – wir prüfen Ihr Fahrzeug nach Schadenskatalog und liefern ein schriftliches Protokoll mit Kostenvoranschlag. So entscheiden Sie informiert und souverän.


Datenquelle: DAT-Report 2026, dat.de/report. Steuerliche Hinweise basieren auf der aktuellen Rechtslage in Deutschland (Stand 2026) und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.


Weiterführende Informationen:


Das könnte Sie auch interessieren

Häufig gestellte Fragen

Warum werden Elektroautos so viel häufiger geleast als Verbrenner?

Der DAT-Report 2026 belegt es deutlich: BEV werden zu 78 % geleast, PHEV zu 65 %, Verbrenner nur zu 38 %. Der zentrale Grund ist das Restwertrisiko. Bei Elektrofahrzeugen lässt sich der Wiederverkaufswert nach drei oder vier Jahren kaum seriös prognostizieren – die Batterietechnik entwickelt sich schnell, neue Modellgenerationen verbessern Reichweite und Ladeleistung, und der Zustand der Hochvoltbatterie (State of Health) wird zum dominanten wertbestimmenden Faktor. Beim Leasing trägt der Leasinggeber dieses Risiko, nicht der Halter. Zusätzlich greifen für Dienstwagen erhebliche Steuervorteile (0,25 % Versteuerung bei BEV bis 70.000 € Bruttolistenpreis statt 1 %), die Leasing-Modelle besonders attraktiv machen.

Wer trägt das Restwertrisiko – Leasinggeber oder Leasingnehmer?

Das hängt vom Vertragsmodell ab. Beim Kilometerleasing trägt der Leasinggeber das volle Restwertrisiko. Der Leasingnehmer zahlt nur für vereinbarte Kilometer und definierte Mehrkilometer. Beim Restwertleasing dagegen trägt der Leasingnehmer das Risiko: Liegt der tatsächliche Marktwert bei Rückgabe unter dem kalkulierten Restwert, muss er die Differenz ausgleichen. Bei Elektrofahrzeugen raten wir wegen der Wertvolatilität klar zum Kilometerleasing. Hinzu kommt: Auch beim Kilometerleasing entstehen Kosten durch Schäden, fehlende Ausstattung und übermäßigen Reifenverschleiß – diese Punkte regelt der Rückgabe-Pre-Check rechtzeitig.

Was ist der Unterschied zwischen Privat-Leasing und Gewerbe-Leasing?

Privat-Leasing wird vom Halter aus dem versteuerten Einkommen bezahlt und bietet keine direkte steuerliche Entlastung. Gewerbe-Leasing dagegen lässt sich als Betriebsausgabe absetzen, die Vorsteuer ist abziehbar, und bei Dienstwagen kommen Steuermodelle wie die 1-%-Regelung oder bei BEV bis 70.000 € die 0,25-%-Regelung zum Tragen. Das erklärt, warum gewerbliche Leasingquoten generell höher liegen als private. Für Unternehmer und Selbstständige ist Leasing zudem ein bilanzielles Instrument: Beim klassischen Operating-Lease nach IFRS 16 (für mittelständische Bilanzen oft relevant) bleibt das Fahrzeug außerhalb der Bilanz – das schont Eigenkapitalquote und Kennzahlen.

WhatsApp