Quellen & Belege zur HU-Vorbereitung
Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zur HU-Vorbereitung, gestützt auf StVZO §29, den TÜV-Verband, DEKRA und das Kraftfahrt-Bundesamt.
← Zurück zum Artikel „HU vorbereiten – was Sie jetzt prüfen sollten"Dieser Beleg verbindet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur HU-Vorbereitung mit den maßgeblichen amtlichen und prüforganisatorischen Quellen. Die gesetzliche Grundlage bildet StVZO §29 in Verbindung mit Anlage VIII, die den Prüfumfang der Hauptuntersuchung festlegt. So weisen wir nach, dass unsere Darstellung der Prüfkriterien dem geltenden Regelwerk entspricht.
Ergänzend stützen wir uns auf die Prüfpraxis von TÜV-Verband und DEKRA sowie auf die Fahrzeugüberwachung des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Damit können Sie jede Aussage unseres Beitrags auf eine verlässliche Quelle zurückführen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Hauptuntersuchung basiert auf §29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII."
StVZO §29 regelt die periodische Untersuchung der Kraftfahrzeuge und verweist auf den in Anlage VIII festgelegten Prüfumfang.
Belege: [Q1] -
„Seit 2018 ist die OBD-Prüfung Pflichtbestandteil der HU – das Diagnosegerät des Prüfers liest alle emissionsrelevanten Fehlercodes aus."
Die OBD-Prüfung wurde mit der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften 2018 verbindlich; der TÜV-Verband dokumentiert ihre Anwendung in der Prüfpraxis.
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„Bei erheblichen Mängeln erhalten Sie eine Mängelliste und haben in der Regel vier Wochen Zeit, die Mängel zu beheben und eine Nachprüfung durchführen zu lassen."
Die Fristen und Mängelkategorien der Nachprüfung sind in der Prüfpraxis von DEKRA und TÜV-Verband etabliert und Teil der Fahrzeugüberwachung des Kraftfahrt-Bundesamts.