Quellen & Belege zur HU-Vorbereitung

Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zur HU-Vorbereitung, gestützt auf StVZO §29, den TÜV-Verband, DEKRA und das Kraftfahrt-Bundesamt.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

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Dieser Beleg verbindet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur HU-Vorbereitung mit den maßgeblichen amtlichen und prüforganisatorischen Quellen. Die gesetzliche Grundlage bildet StVZO §29 in Verbindung mit Anlage VIII, die den Prüfumfang der Hauptuntersuchung festlegt. So weisen wir nach, dass unsere Darstellung der Prüfkriterien dem geltenden Regelwerk entspricht.

Ergänzend stützen wir uns auf die Prüfpraxis von TÜV-Verband und DEKRA sowie auf die Fahrzeugüberwachung des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Damit können Sie jede Aussage unseres Beitrags auf eine verlässliche Quelle zurückführen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO §29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Hauptuntersuchung und Mängelstatistik

    TÜV-Verband
  3. TÜV / Dekra

    DEKRA – Hauptuntersuchung und Mängelreport

    DEKRA
  4. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Überwachung der Fahrzeuge im Bestand

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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