- PKW müssen nach §29 StVZO erstmals nach 36 Monaten und danach alle 24 Monate zur HU; gewerbliche Fahrzeuge wie Taxi und Mietwagen jährlich.
- Die HU folgt einem standardisierten Prüfkatalog nach Anlage VIIIa StVZO (Bremsen, Lenkung, Sicht, Beleuchtung, Achsen, Unterboden, Umweltbelastung) – die AU ist seit 2010 integriert.
- Eine aktive Motorkontrollleuchte oder nicht abgeschlossene OBD-Readiness-Monitore führen unabhängig von den Messwerten zum Nichtbestehen der AU.
- Mängelkategorien: OM (kein Mangel), GM (gering, bestanden), EM (erheblich, Nachprüfung in 1 Monat), VM (verkehrsunsicher, Stilllegung), VU (verkehrsuntüchtig, Abschleppung).
- Ein HU-Vorbereitungscheck mit Herstellerdiagnose, Bremsenmessung und Vorab-Abgasmessung verhindert die teureren vertieften HU-Prüfungen ab 2 Monaten Überschreitung.
Die Hauptuntersuchung: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich „TÜV” – ist die regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeugs. Sie ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht nach §29 StVZO. Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug gefährdet nicht nur seinen Fahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer.
Dieser Guide erklärt den gesamten HU-Prozess – von der Vorbereitung über den Ablauf bis zu den Konsequenzen bei Mängeln und den rechtlichen Folgen bei Überschreitung.
HU-Intervalle: Wann ist Ihr Fahrzeug fällig?
Pkw
- Neuwagen: Erste HU nach 36 Monaten (3 Jahre)
- Danach: Alle 24 Monate (2 Jahre)
- Oldtimer mit H-Kennzeichen: Alle 24 Monate
Gewerbliche Fahrzeuge
- Taxi, Mietwagen, Krankenwagen: Alle 12 Monate
- Lkw über 3,5 t: Alle 12 Monate
- Anhänger über 750 kg (gewerblich): Alle 12 Monate
Fälligkeitsdatum ablesen
Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt den Fälligkeitsmonat und das Fälligkeitsjahr an. Die Zahl oben (12-Uhr-Position) gibt den Monat an, die Jahreszahl steht in der Mitte. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich in einem Sechser-Zyklus.
Die Abgasuntersuchung (AU)
Die AU ist seit 2010 in die HU integriert – sie wird nicht mehr separat durchgeführt, aber sie ist weiterhin ein eigenständiger Prüfungsteil. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an.
Was bei der AU geprüft wird
Benziner (Ottomotor):
- CO-Gehalt im Leerlauf und bei erhöhter Drehzahl
- Lambda-Wert (Kraftstoff-Luft-Gemisch)
- OBD2-Readiness: Sind alle abgasrelevanten Monitore abgeschlossen?
- Sichtprüfung der Abgasanlage auf Dichtigkeit
Diesel:
- Trübungswert (Opazität) im freien Beschleunigungsversuch
- OBD2-Readiness (bei Fahrzeugen ab Euro 6)
- Sichtprüfung auf Manipulation (DPF, EGR, SCR)
- AdBlue-System (bei SCR-Fahrzeugen): Füllstand und Funktion
OBD-Prüfung als Teil der AU
Seit 2010 ist die OBD-Prüfung fester Bestandteil der AU. Der Prüfer liest die abgasrelevanten Fehlercodes aus. Ist die Motorkontrollleuchte aktiv oder sind abgasrelevante Fehler gespeichert, gilt die AU als nicht bestanden – unabhängig von den Messwerten. Wenn die AU wegen Lambda-, HC-, CO- oder Partikelwerten nicht bestanden wurde, erläutern wir die Ursachen und den Weg zur dauerhaften Lösung.
Wichtiger Praxishinweis: Wenn kurz vor der HU die Batterie abgeklemmt wurde, sind die OBD-Readiness-Monitore zurückgesetzt. Diese Monitore – darunter Katalysator, Lambda-Sonde, EVAP-System, EGR und DPF – müssen erst durch einen vollständigen Fahrzyklus (50–100 km normales Fahren mit warmem Motor) wieder auf „bereit” gesetzt werden. Ohne vollständige Readiness kann die AU nicht durchgeführt werden.
Für Techniker: OBD-Readiness-Monitore, Grenzwerte und Herstellerdiagnose
OBD-Readiness-Monitore im Detail
Die OBD-II-Norm (SAE J1979) definiert acht abgasrelevante Monitore, die vor der AU abgeschlossen sein müssen:
| Monitor | Bedeutung | Typische Resetursache |
|---|---|---|
| Catalyst | Katalysatorwirkungsgrad | Batterietrennung |
| O2 Sensor | Lambda-Sonden-Funktion | Fehlerspeicherlöschung |
| O2 Sensor Heater | Heizfaden Lambda-Sonde | Batterietrennung |
| EVAP | Kraftstoffdampf-Rückhalte | Tankstutzen-Defekt |
| EGR | Abgasrückführung | Batterietrennung |
| Catalyst Heater | Vorkat-Heizung | Nur spez. Systeme |
| Secondary Air | Sekundärlufteinblasung | Nur spez. Systeme |
| Misfire | Fehlzündungserkennung | Kontinuierlich aktiv |
Bei der AU gilt: Bei Fahrzeugen bis Baujahr 2000 ist 1 nicht abgeschlossener Monitor tolerierbar. Ab Baujahr 2001 müssen alle relevanten Monitore auf „ready” stehen. Ausnahmen: Systeme, die das Fahrzeug nicht verbaut hat (z. B. kein EVAP bei manchen Importfahrzeugen).
Grenzwerte Abgasuntersuchung
Benziner (Kat-Fahrzeuge ab Euro 3):
- CO im Leerlauf: ≤ 0,3 %
- CO bei erhöhter Drehzahl (2.500 U/min): ≤ 0,2 %
- Lambda: 0,97–1,03
Diesel (Euro 5/6):
- Trübungswert: Hersteller-Grenzwert aus COC-Dokument (typisch 1,5–2,5 m⁻¹ bei EU5, 1,5 m⁻¹ bei EU6)
- Für DPF-Fahrzeuge gilt: kein Nachweis von DPF-Manipulation = eigenständiger Prüfpunkt
Herstellerdiagnose vor der HU
Mit XENTRY/ODIS/ISTA lassen sich alle aktiven und gespeicherten Fehlercodes vor der HU prüfen – einschließlich solcher Codes, die bei der AU relevant sind, aber keinen Eintrag im allgemeinen Fehlerspeicher hinterlassen (z. B. nicht abgeschlossene Monitore durch intermittierende Fehler). Besonders bei Euro-6-Dieseln: ODIS zeigt den AdBlue-Füllstand und die Dosierventil-Fördermenge exakt an – ein Wert von unter 4 ml/min führt zur AU-Ablehnung.
Der HU-Ablauf: Was wird geprüft?
Die HU folgt einem standardisierten Prüfkatalog nach Anlage VIIIa StVZO. Der Prüfer arbeitet systematisch alle Prüfpunkte ab:
1. Identifikation
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN) mit Fahrzeugschein abgleichen
- Kennzeichen und Plaketten
2. Bremsanlage
- Bremswirkung auf dem Rollenprüfstand
- Gleichmäßigkeit der Bremskraft (Differenz links/rechts max. 25 %)
- Feststellbremse (Handbremse/Fußfeststellbremse)
- Bremsleitungen: Korrosion, Knicke, Undichtigkeiten
- Bremsbeläge und -scheiben: Restdicke
- Bremsflüssigkeitsbehälter: Füllstand
3. Lenkung
- Lenkungsspiel (maximal zulässiges Spiel herstellerabhängig)
- Zustand der Spurstangenköpfe und Manschetten
- Servolenkung: Undichtigkeit, Geräusche
- Lenkrad-Befestigung
4. Sichtverhältnisse
- Windschutzscheibe: Risse im Sichtfeld des Fahrers (ab 1 cm im primären Sichtfeld = erheblicher Mangel)
- Scheibenwischer und Scheibenwascher: Funktion
- Spiegel: Vorhanden, befestigt, nicht gebrochen
5. Beleuchtung
- Alle vorgeschriebenen Leuchten: Funktion und Einstellung
- Scheinwerfereinstellung mit SEG (Scheinwerfer-Einstellgerät)
- Rückstrahler
6. Achsen, Räder, Reifen
- Reifenzustand: Profiltiefe (min. 1,6 mm), Beschädigungen, Alter
- Reifentyp: Freigabe für das Fahrzeug (Tragfähigkeit, Geschwindigkeit)
- Felgen: Risse, Verformungen
- Radlager: Spiel
- Achsaufhängung: Buchsen, Gelenke, Stabilisatorkoppelstangen
7. Fahrgestell und Aufbau
- Unterboden: Korrosion, Durchrostung
- Längs- und Querträger: Verformungen, Risse
- Schweller: Zustand
- Auspuffanlage: Befestigung, Dichtigkeit
- Stoßdämpfer: Sichtprüfung auf Undichtigkeit
8. Umweltbelastung
- Abgasuntersuchung (siehe oben)
- Ölverlust: Motor und Getriebe
- Geräuschverhalten: Auffällig laute Abgasanlage
9. Sonstige Prüfpunkte
- Airbag-Kontrollleuchte: Muss nach dem Starten erlöschen
- ABS/ESP-Kontrollleuchte: Muss nach dem Starten erlöschen
- Sicherheitsgurte: Funktion, Zustand, Gurtstraffer
- Hupe/Signalhorn
Mängelkategorien: EM, GM, VM, VU
Die HU kennt seit der Reform 2012 fünf Mängelkategorien:
OM – Ohne Mangel
Das Fahrzeug entspricht allen Vorschriften. Neue HU-Plakette wird zugeteilt.
GM – Geringer Mangel
Ein Mangel liegt vor, hat aber keine wesentliche Auswirkung auf die Verkehrssicherheit. Beispiele: leicht korrodierte Bremsleitung (noch funktionsfähig), kleine Steinschläge außerhalb des Sichtfelds. Das Fahrzeug besteht die HU. Der Mangel sollte zeitnah behoben werden.
EM – Erheblicher Mangel
Der Mangel beeinträchtigt die Verkehrssicherheit oder die Umwelt erheblich. Beispiele: Bremsbeläge unter Mindestdicke, gerissene Traggelenk-Manschette, Ölverlust am Motor. Das Fahrzeug besteht die HU nicht. Sie haben einen Monat Zeit für die Nachprüfung.
VM – Verkehrsunsicher (gefährlicher Mangel)
Der Mangel stellt eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Beispiele: durchgerosteter Schweller mit Bruchgefahr, Bremsanlage ohne Wirkung auf einer Seite, stark korrodierte Bremsleitungen mit Undichtigkeit. Das Fahrzeug ist verkehrsunsicher. Es darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, bis der Mangel behoben ist.
VU – Verkehrsuntüchtig
Das Fahrzeug ist in einem Zustand, der eine unmittelbare und erhebliche Gefahr darstellt. Es darf den Prüfort nicht mehr aus eigener Kraft verlassen. Abschleppung zur Werkstatt ist erforderlich.
Nachprüfung: Ablauf und Fristen
Bei erheblichen Mängeln (EM) haben Sie einen Monat Zeit, die Mängel beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzuführen. Die Nachprüfung umfasst nur die beanstandeten Punkte.
Wichtig:
- Die Nachprüfung muss bei der gleichen Prüforganisation stattfinden (TÜV, Dekra etc.)
- Wird die Frist überschritten, ist eine vollständige Neu-HU erforderlich
- Die Kosten für die Nachprüfung sind geringer als für eine vollständige HU
Vorbereitung: HU beim ersten Anlauf bestehen
Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und verhindert eine teurere vertiefte HU.
Die Top-10 der HU-Mängel (ADAC-Statistik)
- Beleuchtung: Defekte Glühlampen, falsche Scheinwerfereinstellung
- Bremsen: Verschlissene Beläge und Scheiben, korrodierte Leitungen
- Achsaufhängung: Ausgeschlagene Spurstangenköpfe, defekte Koppelstangen
- Umweltbelastung: Abgaswerte, Ölverlust
- Reifen: Zu wenig Profil, Beschädigungen
- Lenkung: Spiel in Lenkung oder Spurstangen
- Rost: Durchrostung tragender Teile
- Stoßdämpfer: Undichtigkeit, mangelnde Wirkung
- Auspuffanlage: Undichtigkeit, lose Aufhängung
- Sichtverhältnisse: Steinschlag in der Windschutzscheibe
Unser HU-Vorbereitungscheck
Wir bieten einen systematischen Vorbereitungscheck an, der alle HU-relevanten Punkte abdeckt – die einzelnen Prüfpunkte fassen wir in unserer TÜV-Vorbereitungs-Checkliste zusammen:
Mechanische Prüfung: Alle Prüfpunkte der HU werden vorab durchgegangen. Erkannte Mängel werden dokumentiert und – nach Rücksprache mit Ihnen – behoben.
Elektronik-Diagnose: Mit dem Herstellerdiagnosesystem prüfen wir alle sicherheitsrelevanten Steuergeräte. Besonders wichtig: Motorkontrollleuchte, ABS/ESP-Leuchte, Airbag-Kontrollleuchte und OBD2-Readiness aller Monitore.
Abgasmessung: Vorab-Messung der Abgaswerte, um Überraschungen zu vermeiden. Bei Dieselfahrzeugen prüfen wir den Rußpartikelfilter – ein zugesetzter DPF führt zu erhöhten Trübungswerten und damit zum Nichtbestehen bei der AU.
Häufige versteckte Probleme
Einige HU-relevante Mängel fallen im Alltag nicht auf:
- Bremsleitungen: Korrosion an den Achsdurchführungen ist ohne Hebebühne nicht sichtbar – warum korrodierte Bremsleitungen ein häufiger HU-Mangel sind, erläutern wir im Detail
- Spurstangenköpfe: Spiel, das sich beim Fahren noch nicht bemerkbar macht, aber auf dem Prüfstand auffällt
- Scheinwerfereinstellung: Schleichende Verstellung durch Fahrwerkssetzung
- Rückleuchten: Defekte dritte Bremsleuchte – für den Fahrer unsichtbar
- Unterboden-Korrosion: Besonders an älteren Fahrzeugen ohne Unterbodenversiegelung
HU überziehen: Die Konsequenzen
Bußgelder
| Überschreitung | Bußgeld | Punkt |
|---|---|---|
| 2–4 Monate | 15 € | – |
| 4–8 Monate | 25 € | – |
| Über 8 Monate | 60 € | 1 Punkt |
Vertiefte HU
Ab 2 Monaten Überschreitung wird die HU als „vertiefte Hauptuntersuchung” durchgeführt. Der Prüfumfang ist erweitert – und damit auch die Dauer und die Kosten.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Bei einem Unfall kann eine überzogene HU versicherungsrechtliche Folgen haben:
- Die Kfz-Haftpflicht zahlt immer (Schutz des Unfallgegners)
- Die Kaskoversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit kürzen
- Die gegnerische Versicherung kann Regress nehmen, wenn der Mangel unfallursächlich war
DGUV-Prüfung für gewerbliche Fahrzeuge
Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen zusätzlich zur HU der DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29). Diese Prüfung ist jährlich durchzuführen und umfasst:
- Alle Prüfpunkte der HU
- Erweiterte Prüfung der Ladungssicherung (Zurrösen, Trennwände)
- Prüfung von Sondereinbauten (Werkstatteinrichtungen, Regale)
- Dokumentation im Prüfbuch
Wir sind berechtigt, die DGUV-Prüfung durchzuführen, und dokumentieren die Ergebnisse rechtskonform.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug optimal auf die HU vorbereiten? Kontaktieren Sie uns per WhatsApp oder Telefon 05505 5236 – wir führen den Vorbereitungscheck durch und beheben erkannte Mängel, damit Sie die HU beim ersten Anlauf bestehen.