Quellen & Belege zum Hauptuntersuchung-Guide
Offizielle Belege zu § 29 StVZO, zum TÜV-Verband, zum Kraftfahrt-Bundesamt und zur DEKRA sichern die Aussagen zu HU-Intervallen, Prüfumfang und Mängelkategorien ab.
← Zurück zum Artikel „Hauptuntersuchung (HU): Der komplette Guide"Dieser Guide zur Hauptuntersuchung stützt sich auf die gesetzliche Grundlage des § 29 StVZO sowie auf die Veröffentlichungen der amtlich anerkannten Prüforganisationen. Die Aussagen zu Intervallen, Prüfumfang, OBD-Prüfung und Mängelkategorien sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen belegt.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, den TÜV-Verband, das Kraftfahrt-Bundesamt und die DEKRA. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Sie ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 29 StVZO."
Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt die periodische Hauptuntersuchung verbindlich. Die Untersuchungspflicht und ihre Fristen ergeben sich unmittelbar aus dieser Vorschrift.
Belege: [Q1] -
„Die HU folgt einem standardisierten Prüfkatalog nach Anlage VIIIa StVZO."
Der Prüfumfang der Hauptuntersuchung ist in der StVZO und ihren Anlagen festgelegt. Der TÜV-Verband dokumentiert die standardisierten Prüfpunkte und veröffentlicht die jährliche Mängelstatistik.
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„Ist die Motorkontrollleuchte aktiv oder sind abgasrelevante Fehler gespeichert, gilt die AU als nicht bestanden - unabhängig von den Messwerten."
Seit 2010 ist die OBD-Prüfung fester Bestandteil der Abgasuntersuchung. Prüforganisationen wie DEKRA und der TÜV-Verband bestätigen, dass gespeicherte abgasrelevante Fehler unabhängig von den Messwerten zum Nichtbestehen führen.