Quellen & Belege zur ABS-Warnleuchte

Offizielle Quellen zur ABS-Warnleuchte: die UNECE-Regelung ECE-R13 für Bremsanlagen und ABS, StVZO Paragraf 29 und der ADAC belegen Funktion und Prüfpflicht.

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Dieser Beitrag zur ABS-Warnleuchte stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur radindividuellen Bremsdruckregelung, zur Bedeutung der Warnleuchte für die Hauptuntersuchung und zum Verlust der Lenkbarkeit bei blockierenden Rädern sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE, den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Fachinformationen des ADAC. Auf dieser Grundlage stellen wir die Ursache befundbasiert fest und führen nach jeder Reparatur die vom Hersteller vorgeschriebene Adaption durch.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R13, Bremsanlagen und Blockierverhinderer)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. ADAC

    ADAC – Bremsen, ABS und Fahrsicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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