Garantie & Gewährleistung: Ihre Sicherheit nach der Reparatur
Eine Reparatur ist erst dann gut, wenn Sie sich auch danach auf Ihr Fahrzeug verlassen können. Hier erfahren Sie, wie wir Ihre Reparatur absichern – rechtlich klar, fachlich nachvollziehbar und ohne Kleingedrucktes, das Sie überrascht.
Ihre Herstellergarantie bleibt erhalten
Ein verbreiteter Irrtum lautet, man müsse während der Garantiezeit in die Vertragswerkstatt. Das stimmt nicht: Seit der EU-Gruppenfreistellungsverordnung können Sie Ihr Fahrzeug in jeder qualifizierten Werkstatt warten und reparieren lassen, ohne die Herstellergarantie zu gefährden – solange nach Herstellervorgabe gearbeitet und ordnungsgemäß dokumentiert wird. Als Meisterbetrieb mit offiziellem Zugang zu XENTRY, ODIS und ISTA arbeiten wir exakt nach diesen Vorgaben und halten Ihre Wartungshistorie lückenlos.
Gesetzliche Gewährleistung auf Arbeit und Teile
Für unsere Werkleistungen und die dabei verbauten Teile gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Grundlage des Auftrags sind die Kfz-Reparaturbedingungen. Tritt innerhalb der Frist ein Mangel auf, der auf unsere Arbeit oder ein verbautes Teil zurückgeht, setzen wir nach. Den konkreten Umfang erläutern wir Ihnen im Einzelfall transparent, bevor der Auftrag beginnt – damit Sie wissen, woran Sie sind.
Worauf Sie sich bei uns verlassen können
- GVO-konforme Arbeitsweise – Ihre Herstellergarantie bleibt unangetastet.
- Erstausrüster- oder gleichwertige Teile – passend zu den Herstellervorgaben.
- Gesetzliche Gewährleistung nach BGB auf Arbeit und verbaute Teile.
- Messprotokoll & Fotodokumentation als nachvollziehbarer Nachweis.
- Eintrag ins digitale Serviceheft für eine lückenlose Historie.
Substanz erhalten statt pauschal tauschen
Werterhalt ist für uns kein Schlagwort. Wo es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, setzen wir vorhandene Substanz instand, statt sie zu ersetzen. Das spart Ressourcen, erhält die Originalität Ihres Fahrzeugs und passt zu unserem Grundsatz „Befund vor Tausch". Welche Lösung im konkreten Fall die richtige ist, besprechen wir offen mit Ihnen – auf Augenhöhe und mit Blick auf den langfristigen Wert.
Die ausführlichen Bedingungen finden Sie in unseren AGB und Reparaturbedingungen. Bei Fragen zu einer konkreten Reparatur oder zu einem Gewährleistungsfall sind wir direkt für Sie da.
Häufige Fragen zu Garantie & Gewährleistung
- Nein. Seit der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) dürfen Sie Ihr Fahrzeug in jeder qualifizierten Werkstatt warten und reparieren lassen, ohne den Anspruch aus der Herstellergarantie zu verlieren – vorausgesetzt, die Arbeiten erfolgen nach Herstellervorgabe und werden ordnungsgemäß dokumentiert. Genau so arbeiten wir: nach Herstellerprotokoll, mit Original- oder gleichwertigen Teilen und nachvollziehbarer Dokumentation. Auf Wunsch tragen wir die Wartung in das digitale Serviceheft ein, sodass Ihre Historie lückenlos bleibt.
- Für unsere Arbeiten und die dabei verbauten Teile gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel auf, der auf unsere Arbeit oder ein verbautes Teil zurückgeht, setzen wir nach. Die genauen Bedingungen richten sich nach den Kfz-Reparaturbedingungen, die unserem Auftrag zugrunde liegen. Im Einzelfall erläutern wir Ihnen den Umfang gern vorab – sprechen Sie uns an, dann schaffen wir Klarheit, bevor der Auftrag beginnt.
- Wir verbauen Teile in Erstausrüster- oder gleichwertiger Qualität. Das ist die Grundlage dafür, dass Reparatur und Werterhalt zusammenpassen und dass die Herstellervorgaben eingehalten werden. Wenn es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, setzen wir vorhandene Substanz instand, statt pauschal zu tauschen – auch das ist Teil unseres Werterhalt-Anspruchs. Welche Teile zum Einsatz kommen, besprechen wir transparent im Rahmen der Befundbesprechung.
- Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Auftragnehmer, wenn eine Leistung oder ein Teil mangelhaft ist. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige, zusätzliche Zusage – etwa die Herstellergarantie auf das Neufahrzeug oder eine Teilegarantie des Herstellers. Beides kann nebeneinander bestehen. Wir achten darauf, dass unsere GVO-konforme Arbeitsweise bestehende Hersteller- und Teilegarantien nicht gefährdet.
- Durch Beweisführung statt Behauptung: Sie erhalten von uns die relevanten Messprotokolle und eine Fotodokumentation auffälliger Bauteile sowie der durchgeführten Arbeiten. Diese Dokumentation ist nicht nur für eine eventuelle Gewährleistung wichtig, sondern auch ein Wert an sich – beim Wiederverkauf, bei der Leasingrückgabe und für die lückenlose Wartungshistorie Ihres Fahrzeugs.
Fragen zu einer Reparatur oder einem Gewährleistungsfall?
Sprechen Sie uns an – wir klären Ihren Fall persönlich und nachvollziehbar. Telefonisch unter 05505 5236 oder per WhatsApp.
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