Quellen & Belege zur ADAS-Kalibrierung

Offizielle Quellen zur Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen: Die Verordnung (EU) 2019/2144, die Verordnung (EU) 2018/858 und der TUEV-Verband belegen die verpflichtende Ausstattung, den Zugang zu Reparaturinformationen und die herstellerspezifische Kalibrierung.

Stand: · 3 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „ADAS-Kalibrierung Grundlagen: Was, warum und wann nötig"

Dieser Ratgeber zu den Grundlagen der ADAS-Kalibrierung stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zu den engen Herstellertoleranzen, zu den modellabhängigen Verfahrensvorgaben und zur herstellerspezifischen Parameterübergabe sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung (EU) 2019/2144 zur verpflichtenden Ausstattung mit Assistenzsystemen, die Verordnung (EU) 2018/858 zum Zugang zu Reparaturinformationen und den TÜV-Verband. Damit ist nachvollziehbar, warum die Kalibrierung mit den Originalsystemen XENTRY, ODIS und ISTA die identische Tiefe wie der Vertragshändler erreicht.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) 2019/2144 – General Safety Regulation (verpflichtende Assistenzsysteme)

    EUR-Lex
  2. Behörde

    Verordnung (EU) 2018/858 – Typgenehmigung, Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

    EUR-Lex
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – ADAS-Kalibrierung und Hauptuntersuchung

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp