Quellen & Belege zum Notbremsassistenten

Belege zur Deaktivierung des Notbremsassistenten, gestützt auf die UNECE-Regelung ECE-R152 zum Notbremsassistenten und StVZO Paragraf 29 zur Hauptuntersuchung.

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Dieser Beleg verbindet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zum Notbremsassistenten mit den maßgeblichen amtlichen Quellen. Den Rahmen bilden die UNECE-Regelung ECE-R152 zum Notbremsassistenten sowie die StVZO Paragraf 29 zur wiederkehrenden Untersuchung. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Der Notbremsassistent ist ein sicherheitsrelevantes System, dessen genehmigter Funktionsumfang erhalten bleiben muss. Deshalb stellen wir den Befund mit dem Herstellertool fest und führen nach bestätigter Dejustage die vorgeschriebene Kalibrierung durch, damit das System seine zugesicherte Wirkung wieder erfüllt.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – ECE-R152 (Notbremsassistent/AEB)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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