Quellen & Belege zu AdBlue, SCR und Startverbot am 1.5 Blue dCi

Belegführung zu SCR-Stickoxidminderung, gesetzlichem Startverbot und Abgasgrenzwerten am 1.5 Blue dCi anhand amtlicher Quellen.

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Die in diesem Beitrag getroffenen Aussagen zur Stickoxidminderung, zur Funktion des SCR-Systems und zum gesetzlich vorgeschriebenen Startverbot beruhen auf dem geltenden europäischen und nationalen Regelwerk. Maßgeblich ist die Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die die Abgasgrenzwerte der Stufen Euro 5 und Euro 6 sowie die Anforderungen an die emissionsmindernden Einrichtungen verbindlich festlegt. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Typgenehmigung.

Die emissionsseitige Bedeutung der Stickoxidminderung im Dieselbetrieb dokumentiert das Umweltbundesamt in seinen Berichten zum Straßenverkehr. Sie können jede der oben aufgeführten Aussagen unmittelbar an den amtlichen Quellen nachvollziehen. So stellen wir sicher, dass unsere fachliche Darstellung jederzeit überprüfbar bleibt.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 5 und Euro 6)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Umweltbundesamt – Stickstoffoxide aus dem Straßenverkehr

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Typgenehmigung und Emissionen

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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