Quellen und Belege zu AdBlue-Heizung defekt

Belege zur emissionsrechtlichen Grundlage des SCR- und AdBlue-Systems sowie zum NOx-Notlauf nach Euro 5/6 und zu den umwelttechnischen Zielen.

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Die folgenden Quellen belegen die rechtlichen und umwelttechnischen Grundlagen, auf denen die im Artikel beschriebene AdBlue-Heizung beruht. Die SCR-Technik mit beheiztem AdBlue-Tank und beheizten Leitungen ist kein Komfortmerkmal, sondern Voraussetzung für die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 5/6). Funktioniert die Beheizung im Winter nicht, kann das Fahrzeug die gesetzlich geforderte Abgasnachbehandlung nicht aufrechterhalten.

Die mehrstufige NOx-Eskalation bis hin zur Motorstartsperre ist Bestandteil dieser europäischen Emissionsgesetzgebung; die zugehörigen Typgenehmigungen und Emissionsklassen werden vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt. So bleibt jede Aussage des Artikels für Sie nachvollziehbar an einer amtlichen Quelle verankert.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 5 und Euro 6)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Stickstoffoxide und Luftqualität

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Behörde

    Typgenehmigung und Emissionsklassen von Kraftfahrzeugen

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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