Quellen & Belege zum AdBlue-Qualitätssensor
Offizielle Belege zum AdBlue-Qualitätssensor: EU-Verordnung 715/2007 zur Euro-5/6-Norm zur SCR-Technik und Kraftfahrt-Bundesamt zum Dieselbestand.
← Zurück zum Artikel „AdBlue-Qualitätssensor defekt: Diagnose"Dieser Beitrag zum AdBlue-Qualitätssensor stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Konzentrationsmessung der Harnstofflösung, zur gesetzlich vorgeschriebenen Aufforderungsstrategie und zur Plausibilitätsprüfung über den NOx-Sensor sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Abgasverordnung, den ADAC, das Kraftfahrt-Bundesamt, die Technikdokumentation von HELLA und die Fachzeitschrift Krafthand. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
- Behörde
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Typgenehmigung Euro 5 und Euro 6 (Emissionen leichter Kraftfahrzeuge)
- ADAC
ADAC – Sauber mit AdBlue: So filtern SCR-Systeme Abgase
- Behörde
Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugbestand nach Kraftstoffart und Emissionsklasse
- Hersteller-TSB
NOx-Sensor: Aufbau, Fehlersuche und Reparaturhinweise
- Fachmedium
Aufbau der SCR-Anlage
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Der Qualitätssensor misst die Konzentration der Harnstofflösung im AdBlue-Tank."
Die Fachzeitschrift Krafthand beschreibt im Beitrag zum Aufbau der SCR-Anlage den im Harnstofftank verbauten Qualitätssensor, der die Beschaffenheit der Harnstofflösung per Ultraschall überwacht und dadurch Fehlbetankung oder Verdünnung mit Wasser erkennt.
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„Nach der ersten Warnung startet ein gesetzlich vorgeschriebener Countdown (Inducement)."
Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zur Euro-5/6-Typgenehmigung bildet die Rechtsgrundlage für die verpflichtende Überwachung des SCR-Systems und die abgestufte Aufforderungsstrategie (Inducement).
Belege: [Q1] -
„Wenn der NOx-Sensor nach dem Katalysator niedrige NOx-Werte zeigt, funktioniert die AdBlue-Dosierung."
Die Werkstatt-Technikdokumentation von HELLA (Forvia Hella) beschreibt, dass der dem SCR-Katalysator nachgeschaltete NOx-Sensor dessen Wirkung überwacht; aus dessen Messwerten lässt sich daher ableiten, ob die Harnstoffdosierung arbeitet.