Quellen & Belege zum AdBlue-Qualitätssensor

Offizielle Belege zum AdBlue-Qualitätssensor: EU-Verordnung 715/2007 zur Euro-5/6-Norm zur SCR-Technik und Kraftfahrt-Bundesamt zum Dieselbestand.

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Dieser Beitrag zum AdBlue-Qualitätssensor stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Konzentrationsmessung der Harnstofflösung, zur gesetzlich vorgeschriebenen Aufforderungsstrategie und zur Plausibilitätsprüfung über den NOx-Sensor sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Abgasverordnung, den ADAC, das Kraftfahrt-Bundesamt, die Technikdokumentation von HELLA und die Fachzeitschrift Krafthand. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Typgenehmigung Euro 5 und Euro 6 (Emissionen leichter Kraftfahrzeuge)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. ADAC

    ADAC – Sauber mit AdBlue: So filtern SCR-Systeme Abgase

    ADAC
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugbestand nach Kraftstoffart und Emissionsklasse

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  4. Hersteller-TSB

    NOx-Sensor: Aufbau, Fehlersuche und Reparaturhinweise

    HELLA (Forvia Hella) – HELLA TECH WORLD
  5. Fachmedium

    Aufbau der SCR-Anlage

    Krafthand Medien GmbH (Fachzeitschrift Krafthand)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: