Quellen & Belege zum AdBlue-Qualitätssensor

Offizielle Belege zum AdBlue-Qualitätssensor: EU-Verordnung 715/2007 zur Euro-5/6-Norm, Umweltbundesamt zur SCR-Technik und Kraftfahrt-Bundesamt zum Dieselbestand.

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Dieser Beitrag zum AdBlue-Qualitätssensor stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Konzentrationsmessung der Harnstofflösung, zur gesetzlich vorgeschriebenen Aufforderungsstrategie und zur Plausibilitätsprüfung über den NOx-Sensor sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung zur Euro-5/6-Norm, das Umweltbundesamt und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Typgenehmigung Euro 5 und Euro 6 (Emissionen leichter Kraftfahrzeuge)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Umweltbundesamt – SCR-Technik und Stickoxidminderung bei Dieselmotoren

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Dieselbestand nach Abgasnorm und Stickoxidminderung

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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