Quellen & Belege zur AdBlue-Motorstartsperre

Offizielle Belege zur AdBlue-Motorstartsperre: EU-Verordnung 715/2007 (Euro 5/6) zur Abgasnachbehandlung, Umweltbundesamt zur NOx-Minderung und Kraftfahrt-Bundesamt zur Dieselnorm.

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Dieser Ratgeber zur AdBlue-Motorstartsperre stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur rechtlichen Grundlage der Startsperre, zu den seit Euro 6 geltenden Stickoxid-Grenzwerten und zur Funktion der SCR-Technologie sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung 715/2007, das Umweltbundesamt und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    EUR-Lex – Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über Euro 5 und Euro 6 (Emissionen leichter Kraftfahrzeuge)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Umweltbundesamt – Stickoxide und SCR-Technik bei Diesel-Fahrzeugen

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Dieselbestand nach Abgasnorm Euro 5 und Euro 6

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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