Quellen & Belege zur AdBlue-Motorstartsperre
Offizielle Belege zur AdBlue-Motorstartsperre: EU-Verordnung 715/2007 (Euro 5/6) zur Abgasnachbehandlung, Umweltbundesamt zur NOx-Minderung und Kraftfahrt-Bundesamt zur Dieselnorm.
← Zurück zum Artikel „AdBlue Restreichweite 0: Motor startet nicht"Dieser Ratgeber zur AdBlue-Motorstartsperre stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur rechtlichen Grundlage der Startsperre, zu den seit Euro 6 geltenden Stickoxid-Grenzwerten und zur Funktion der SCR-Technologie sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die EU-Verordnung 715/2007, das Umweltbundesamt und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die EU-Verordnung 715/2007 schreibt vor, dass der Hersteller sicherstellen muss, dass das Fahrzeug nicht ohne funktionierendes Abgasnachbehandlungssystem betrieben werden kann."
Die Verordnung 715/2007 verlangt dauerhaft wirksame emissionsmindernde Einrichtungen und bildet die rechtliche Grundlage der beschriebenen Motorstartsperre.
Belege: [Q1] -
„Seit der Euro-6-Norm (September 2014 für Neufahrzeuge) müssen Dieselfahrzeuge die Stickoxid-Grenzwerte (NOx) einhalten."
Die Verordnung 715/2007 legt die Grenzwerte der Stufen Euro 5 und Euro 6 fest; das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Dieselbestand nach diesen Abgasnormen.
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„Die SCR-Technologie (Selective Catalytic Reduction) nutzt AdBlue – eine 32,5-prozentige Harnstofflösung – um NOx im Abgasstrang in harmlosen Stickstoff und Wasser umzuwandeln."
Das Umweltbundesamt beschreibt die selektive katalytische Reduktion (SCR) als wirksames Verfahren zur Minderung der Stickoxid-Emissionen von Dieselmotoren.
Belege: [Q2]