Quellen und Belege zum Aktivkohlefilter im Tank
Belege zur emissionsrechtlichen Pflicht der Kraftstoffdampf-Rückhaltung (EVAP) nach Euro 5/6 sowie zur Bewertung als AU-Mangel nach StVZO Paragraf 29.
← Zurück zum Artikel „Aktivkohlefilter im Tank: Funktion, Defekt, Instandsetzung"Die folgenden Quellen belegen, weshalb der im Artikel beschriebene Aktivkohlefilter mehr als ein Bauteil unter vielen ist. Die Rückhaltung der Kraftstoffdämpfe (EVAP) erfüllt eine emissionsrechtliche Aufgabe: Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 begrenzt die Verdunstungsemissionen, deren Umweltwirkung das Umweltbundesamt dokumentiert. Ein gesättigter oder defekter Behälter setzt Kohlenwasserstoffe frei, die das System gerade verhindern soll.
Die regelmäßige Untersuchung der Kraftfahrzeuge ist in StVZO Paragraf 29 verankert; ein aktiver Fehler am Abgasrückhaltesystem wird im Rahmen dieser Prüfung als Mangel bewertet. So können Sie jede Aussage des Artikels an einer amtlichen Quelle nachvollziehen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Diese Dämpfe bestehen aus Kohlenwasserstoffen und dürfen aus Umweltgründen seit Jahrzehnten nicht mehr frei in die Atmosphäre entweichen."
Die Begrenzung der Verdunstungsemissionen (Kohlenwasserstoffe) ist Teil der europäischen Emissionsgesetzgebung. Das Umweltbundesamt dokumentiert die Umweltwirkung dieser Schadstoffe.
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„Ein aktiver EVAP-Fehler – etwa durch einen defekten Aktivkohlefilter – wird bei der AU als Mangel im Bereich Abgasrückhaltesystem bewertet."
Die regelmäßige Untersuchung der Kraftfahrzeuge einschließlich der Abgasuntersuchung ist in StVZO Paragraf 29 geregelt. Festgestellte Mängel am Emissionssystem fließen in die Bewertung ein.
Belege: [Q3]