Quellen und Belege zum Aktivkohlefilter im Tank

Belege zur emissionsrechtlichen Pflicht der Kraftstoffdampf-Rückhaltung (EVAP) nach Euro 5/6 sowie zur Bewertung als AU-Mangel nach StVZO Paragraf 29.

Stand: · 3 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Aktivkohlefilter im Tank: Funktion, Defekt, Instandsetzung"

Die folgenden Quellen belegen, weshalb der im Artikel beschriebene Aktivkohlefilter mehr als ein Bauteil unter vielen ist. Die Rückhaltung der Kraftstoffdämpfe (EVAP) erfüllt eine emissionsrechtliche Aufgabe: Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 begrenzt die Verdunstungsemissionen, deren Umweltwirkung das Umweltbundesamt dokumentiert. Ein gesättigter oder defekter Behälter setzt Kohlenwasserstoffe frei, die das System gerade verhindern soll.

Die regelmäßige Untersuchung der Kraftfahrzeuge ist in StVZO Paragraf 29 verankert; ein aktiver Fehler am Abgasrückhaltesystem wird im Rahmen dieser Prüfung als Mangel bewertet. So können Sie jede Aussage des Artikels an einer amtlichen Quelle nachvollziehen.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Euro 5 und Euro 6)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Luftschadstoffe und Kohlenwasserstoff-Emissionen

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Behörde

    StVZO Paragraf 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp