Quellen & Belege zu Alpine-Symbol und M+S

Offizielle Quellen zum Alpine-Symbol: StVO Paragraf 2 regelt die situative Pflicht, StVZO Paragraf 36 die Bereifung, die UNECE-Regelung Nr. 117 das Prueftverfahren, der ADAC die Reifenpruefung.

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Dieser Beitrag zum Alpine-Symbol stützt sich auf den Wortlaut der einschlägigen Vorschriften und auf die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur situativen Pflicht nach Paragraf 2 StVO, zum standardisierten Bremstest nach der UNECE-Regelung Nr. 117 sowie zur Prüfpraxis von ADAC und StVZO sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Straßenverkehrsordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die internationale Regelung der UNECE und die Fachinformationen des ADAC. Auf dieser Grundlage prüfen wir beim Reifenservice das Alpine-Symbol, lesen die DOT-Nummer aus und dokumentieren den Befund nachvollziehbar im Auftrag.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVO Paragraf 2 – Strassenbenutzung durch Fahrzeuge (situative Winterreifenpflicht)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 36 – Bereifung und Laufflaechen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    UNECE – Fahrzeug-Regelungen (ECE-R117 zu Reifen und 3PMSF-Bremstest)

    UNECE
  4. ADAC

    ADAC – Reifentest, Alpine-Symbol und Wintertauglichkeit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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