Quellen & Belege zu Aquaplaning und Profiltiefe

Offizielle Quellen zur Profiltiefe: StVZO Paragraf 36 schreibt das Mindestmaß von 1,6 mm vor, ADAC und DVR belegen den Unterschied zwischen rechtlichem Minimum und Sicherheitsempfehlung.

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Dieser Beitrag zu Aquaplaning und Profiltiefe stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum gesetzlichen Mindestmaß von 1,6 Millimetern, zum Unterschied zwischen rechtlicher Grenze und Sicherheitsempfehlung und zum Nässeverhalten flacher Profile sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Fachinformationen von ADAC und Deutschem Verkehrssicherheitsrat. Auf dieser Grundlage messen wir die Profiltiefe an mehreren Stellen und beraten Sie ehrlich zur passenden Sicherheitsreserve.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 36 – Bereifung und Laufflächen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. ADAC

    ADAC – Profiltiefe, Aquaplaning und Reifensicherheit

    ADAC
  3. Weitere Quelle

    Deutscher Verkehrssicherheitsrat – Reifenzustand und Nässeverhalten

    Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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