Quellen & Belege zu Aquaplaning und Profiltiefe
Offizielle Quellen zur Profiltiefe: StVZO Paragraf 36 schreibt das Mindestmaß von 1,6 mm vor, ADAC und DVR belegen den Unterschied zwischen rechtlichem Minimum und Sicherheitsempfehlung.
← Zurück zum Artikel „Aquaplaning und Profiltiefe: die Werkstatt-Empfehlung"Dieser Beitrag zu Aquaplaning und Profiltiefe stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum gesetzlichen Mindestmaß von 1,6 Millimetern, zum Unterschied zwischen rechtlicher Grenze und Sicherheitsempfehlung und zum Nässeverhalten flacher Profile sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Fachinformationen von ADAC und Deutschem Verkehrssicherheitsrat. Auf dieser Grundlage messen wir die Profiltiefe an mehreren Stellen und beraten Sie ehrlich zur passenden Sicherheitsreserve.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„In Deutschland liegt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe bei 1,6 Millimetern."
Paragraf 36 StVZO schreibt die Mindestprofiltiefe der Hauptrillen mit 1,6 Millimetern für Personenkraftwagen vor.
Belege: [Q1] -
„Dieser Wert ist eine rechtliche Grenze, keine Sicherheitsgrenze."
ADAC und Deutscher Verkehrssicherheitsrat ordnen 1,6 Millimeter als zulässige Verschleißgrenze ein und empfehlen aus Sicherheitsgründen einen früheren Wechsel.
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„Aus der täglichen Praxis empfehlen wir bei KFZ Dietrich deshalb einen früheren Wechsel."
Die Sicherheitsempfehlung von rund 3 Millimetern bei Sommerreifen und 4 Millimetern bei Winterreifen deckt sich mit den Hinweisen von ADAC und DVR zum nachlassenden Nässeverhalten flacher Profile.