Quellen & Belege zu Umweltplakette und Umweltzonen

Offizielle Quellen zu Umweltplakette und Umweltzonen: die 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Umweltbundesamt und der ADAC belegen die Kennzeichnungspflicht und die Regelungen im Ausland.

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Dieser Ratgeber zur Vorbereitung der Auslandsreise im Familienauto stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur deutschen Umweltplakette, zu den Umweltzonen und zu den länderspezifischen Vignetten- und Mautregelungen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage in Ruhe selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Informationen des Umweltbundesamtes und die Reisehinweise des ADAC. So gewinnen Sie die Gewissheit, gut vorbereitet in den Urlaub zu starten.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    35. Bundes-Immissionsschutzverordnung – Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Umweltplakette)

    Gesetze im Internet
  2. Behörde

    Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Umweltbundesamt – Umweltzonen und Plaketten in Deutschland

    Umweltbundesamt (UBA)
  4. ADAC

    ADAC – Vignette, Umweltplakette und Pflichtausstattung im Ausland

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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