Quellen & Belege zum Bremsschlauch

Belege zum Bremsschlauch, gestützt auf StVZO Paragraf 29, die UNECE-Regelung ECE-R13 zur Bremsanlage, den TÜV-Verband und den ADAC.

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Dieser Beleg verbindet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zum Bremsschlauch mit den maßgeblichen amtlichen und fachlichen Quellen. Den Rahmen bilden die StVZO Paragraf 29 zur Hauptuntersuchung, die UNECE-Regelung ECE-R13 zur Bremsanlage, der TÜV-Verband zur Mängelbewertung und die Fachinformationen des ADAC. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Der Bremsschlauch ist ein sicherheitskritisches Bauteil. Reißt er unter Last, verliert ein Bremskreis schlagartig den Druck; ein poröser Schlauch ist bei der Hauptuntersuchung ein erheblicher Mangel. Wir prüfen daher unter Last, benennen jeden Befund klar und entlüften die Anlage nach jedem Tausch vollständig, damit Ihre Bremsanlage zuverlässig im vorschriftsmäßigen Zustand bleibt.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations – ECE-R13 (Bremsanlage)

    UNECE
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Hauptuntersuchung und Mängelbewertung Bremsanlage

    TÜV-Verband
  4. ADAC

    ADAC – Bremsanlage, Bremsschläuche und Fahrsicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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