Quellen & Belege zur BMW F30 ADAS-Sensorik

Offizielle Quellen zur ADAS-Sensorik: UNECE-Regelungen definieren die Anforderungen an Assistenzsysteme, StVZO Paragraf 29 die wiederkehrende Hauptuntersuchung.

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Dieser Beitrag zur ADAS-Sensorik des BMW F30 stützt sich auf die internationalen Fahrzeug-Regelungen der UNECE und auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Anforderungen an aktiv eingreifende Assistenzsysteme und die Pflicht zur wiederkehrenden Hauptuntersuchung können Sie als Fahrzeughalter über die unten gelisteten offiziellen Quellen selbst nachvollziehen.

Wir verstehen die Quellenangabe als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die geltenden Regelwerke. Auf dieser Grundlage kalibrieren wir Kamera und Radar mit dem originalen BMW-System ISTA und dokumentieren jeden Vorgang im Protokoll.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE – Fahrzeug-Regelungen für Fahrerassistenzsysteme

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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