Quellen & Belege zum Bremsbelag-Verschleißsensor

Offizielle Quellen zum Verschleißsensor: StVZO Paragraf 29, die UNECE-Regelung ECE-R90 für Bremsteile und der ADAC belegen Prüfpflicht, Reibwertklasse und Sicherheitsnutzen.

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Dieser Beitrag zum Bremsbelag-Verschleißsensor stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Funktion des Sensors, zur zugelassenen Reibwertklasse und zur Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Regelungen der UNECE und die Fachinformationen des ADAC. Auf dieser Grundlage verbauen wir ausschließlich ECE-R90-zugelassene Beläge der originalen Reibwertklasse und setzen die Verschleißanzeige fachgerecht zurück.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R90, Ersatz-Bremsbeläge und Bremsteile)

    UNECE
  3. ADAC

    ADAC – Bremsbeläge, Verschleißanzeige und Sicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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