Quellen & Belege zum Bremsbelag-Wechsel

Offizielle Belege zu Paragraf 41 StVZO (Bremsen) und Paragraf 29 StVZO (Hauptuntersuchung) sichern die Aussagen zum Bremsbelag-Verschleiß ab.

Stand: · 2 geprüfte Quellen

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Dieser Beitrag zum Bremsbelag-Verschleiß stützt sich auf die gesetzliche Grundlage der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Aussagen zur gesetzlichen Mindestbelagstärke und zur gleichmäßig wirkenden Bremse sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen belegt. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut von Paragraf 41 und Paragraf 29 StVZO. Auf dieser Grundlage messen wir die Belagstärke beidseitig, tauschen achsweise und dokumentieren jeden Schritt mit Messwerten.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 41 – Bremsen und Unterlegkeile

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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