Quellen & Belege zu Bremsleitungen und HU

Offizielle Quellen zu korrodierten Bremsleitungen als HU-Mangel: StVZO Paragraf 41 zu Bremsen, Paragraf 29 zur Hauptuntersuchung und der TÜV-Verband.

Stand: · 3 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Bremsleitungen prüfen: häufiger HU-Mangel verstehen"

Dieser Beitrag zu korrodierten Bremsleitungen stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie auf die Fachinformationen des TÜV-Verbandes. Sie können als Fahrzeughalter jede Aussage zur Prüfpflicht und zur Mangeleinstufung anhand der unten gelisteten Quellen selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf Paragraf 41 und Paragraf 29 der StVZO sowie auf den TÜV-Verband. Auf dieser Grundlage prüfen wir den Zustand der Leitungen präzise und setzen die Anlage fachgerecht instand.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 41 – Bremsen und Unterlegkeile

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Hauptuntersuchung und Fahrzeugsicherheit

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp