Quellen & Belege zur Bremsscheiben-Messung

Offizielle Quellen zur Bremsscheiben-Messung: StVZO Paragraf 29, die UNECE-Regelung ECE-R90, der TÜV-Verband und der ADAC belegen Prüfpflicht und Herstellervorgabe.

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Dieser Beitrag zur Bremsscheiben-Messung stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur verbindlichen Herstellervorgabe, zur sicherheitsrelevanten Messgröße und zur zwingenden Tauschgrenze sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Regelungen der UNECE und die Fachinformationen von TÜV-Verband und ADAC. Auf dieser Grundlage vermessen wir die Scheibe mit dem Mikrometer und gleichen den Wert nachvollziehbar mit der Herstellervorgabe ab.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R90, Ersatz-Bremsteile)

    UNECE
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Bremsenprüfung und Fahrzeugsicherheit

    TÜV-Verband
  4. ADAC

    ADAC – Bremsen, Verschleiß und Sicherheit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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