Quellen & Belege zu verzogenen Bremsscheiben

Offizielle Belege zu Paragraf 41 StVZO (Bremsen) und Paragraf 29 StVZO (Hauptuntersuchung) sichern die Aussagen zur sicherheitsrelevanten Bremsanlage ab.

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Dieser Beitrag zu verzogenen Bremsscheiben und der Dickenschwankung stützt sich auf die gesetzliche Grundlage der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Aussagen zur sicherheitsrelevanten Bremsanlage und zur geforderten Bremswirkung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen belegt. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut von Paragraf 41 und Paragraf 29 StVZO. Auf dieser Grundlage vermessen wir die Scheibe, klären die Ursache der Dickenschwankung und setzen die Bremse normgerecht instand.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 41 – Bremsen und Unterlegkeile

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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