Quellen & Belege zu verzogenen Bremsscheiben
Offizielle Belege zu Paragraf 41 StVZO (Bremsen) und Paragraf 29 StVZO (Hauptuntersuchung) sichern die Aussagen zur sicherheitsrelevanten Bremsanlage ab.
← Zurück zum Artikel „Bremsscheiben verzogen? Dickenschwankung & Diagnose"Dieser Beitrag zu verzogenen Bremsscheiben und der Dickenschwankung stützt sich auf die gesetzliche Grundlage der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Aussagen zur sicherheitsrelevanten Bremsanlage und zur geforderten Bremswirkung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen belegt. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut von Paragraf 41 und Paragraf 29 StVZO. Auf dieser Grundlage vermessen wir die Scheibe, klären die Ursache der Dickenschwankung und setzen die Bremse normgerecht instand.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die Bremse ist ein sicherheitsrelevantes System – ein anhaltendes Rubbeln sollten Sie daher zeitnah prüfen lassen."
Paragraf 41 StVZO regelt die Anforderungen an die Bremsanlage, Paragraf 29 die wiederkehrende Untersuchung dieser sicherheitsrelevanten Bauteile.
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„Beachten Sie zudem, dass eine pulsierende Bremse den Bremsweg verlängern kann."
Paragraf 41 StVZO schreibt die geforderte Bremswirkung vor; eine ungleichmäßig wirkende Bremse beeinträchtigt diese und ist daher fachlich zu beurteilen.
Belege: [Q1]