Quellen & Belege zum verlängerten Bremsweg

Offizielle Quellen zum verlängerten Bremsweg: StVZO Paragraf 41 zur Bremsanlage und der ADAC zum Einfluss von Reifen und zum Wassergehalt der Bremsflüssigkeit.

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Dieser Beitrag zum verlängerten Bremsweg stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie auf die Bremswegtests und Fachinformationen des ADAC. Sie können als Fahrzeughalter jede Aussage zu Reifen, Bremsflüssigkeit und zur sicherheitsrelevanten Bewertung selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt auf den Fahreindruck zu vertrauen, messen wir die Bremskraft jedes Rades und grenzen die Ursache systematisch ein. Die Grundlagen dazu finden Sie in Paragraf 41 der StVZO und beim ADAC.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 41 – Bremsen und Unterlegkeile

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. ADAC

    ADAC – Bremsweg, Reifen und Bremsflüssigkeit

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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