Quellen & Belege zu DPF-Emulator im Motorsport

Belege zur rechtlichen Einordnung der DPF-Entfernung: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach StVZO und der ausschließliche Einsatz im Motorsport.

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Wir legen diese Belege offen, um die rechtliche Einordnung der DPF-Emulation für Sie nachvollziehbar zu machen. Die maßgebliche Grundlage ist §19 StVZO: Wird der Dieselpartikelfilter an einem zugelassenen Fahrzeug entfernt oder manipuliert, erlischt die Betriebserlaubnis. Dieser Befund ist eindeutig und steht außerhalb jeder Auslegung.

Daraus folgt unsere klare Linie: Alle beschriebenen Eingriffe betreffen ausschließlich reine Motorsport-Fahrzeuge ohne Straßenzulassung. Die emissionsrechtlichen Rahmenbedingungen des Umweltbundesamtes und die Zulassungsregeln des Kraftfahrt-Bundesamtes bestätigen, dass eine solche Maßnahme im öffentlichen Straßenverkehr ausgeschlossen ist. Sie erhalten von uns eine sachliche Beurteilung, keine Grauzone.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO §19 – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    Umweltbundesamt – Luftqualität und Abgasemissionen

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrzeugzulassung und Abgasnormen

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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