Quellen & Belege zu Drallklappen am Mercedes-Diesel
Offizielle Quellen zum Abgasrecht: StVZO Paragraf 19 regelt die Betriebserlaubnis, die EU-Verordnung 715/2007 die Euro-5- und Euro-6-Abgasnormen.
← Zurück zum Artikel „Drallklappen Mercedes OM642 und OM651: Motorschaden-Risiko"Dieser Beitrag zu den Drallklappen am Mercedes-Diesel stützt sich auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und auf die europäische Abgasgesetzgebung. Die Bedingungen für die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis und die geltenden Abgasgrenzwerte können Sie als Fahrzeughalter über die unten gelisteten offiziellen Quellen selbst nachvollziehen.
Wir verstehen die Quellenangabe als Teil unserer Beweisführung. Statt eine fragwürdige Behelfslösung anzubieten, verweisen wir auf die geltende Rechtsgrundlage und setzen den Ansaugtrakt ordnungsgemäß instand. So bleiben Funktion und Zulassung Ihres Fahrzeugs erhalten, und die Abgasuntersuchung wird nicht gefährdet.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Ein Eingriff in dieses System kann das Abgasverhalten veraendern, die Betriebserlaubnis beruehren und die Abgasuntersuchung (AU) gefaehrden."
Paragraf 19 StVZO regelt, wann die Betriebserlaubnis durch Änderungen erlischt; die Verordnung (EG) 715/2007 legt die einzuhaltenden Euro-5- und Euro-6-Abgasgrenzwerte fest, deren Verschlechterung den rechtmäßigen Zustand des Fahrzeugs in Frage stellt.
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„Die Klappen sind Teil der Emissionsabstimmung des Motors."
Die Verordnung (EG) 715/2007 definiert die Abgasanforderungen, an denen die emissionsrelevante Funktion der Drallklappen im Ansaugtrakt zu messen ist.
Belege: [Q2]