Quellen & Belege zur Zulassung von Austauschkatalysatoren

Belege zu den Aussagen über die ECE-R103 als UN-Regelung, die zulässige Emissionsklasse und die Folgen für Betriebserlaubnis und Abgasuntersuchung.

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Auf dieser Seite legen wir offen, auf welche amtlichen Quellen sich die technischen und rechtlichen Aussagen unseres Artikels stützen. Wir halten es für selbstverständlich, jede Behauptung mit ihrer Grundlage zu belegen, damit Sie unsere Einordnung der ECE-R103 und ihrer Folgen für die Zulassung nachvollziehen können.

Die Angaben beruhen auf den Fahrzeug-Regelungen der UN-Wirtschaftskommission für Europa, auf der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie auf den Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundesamtes und des Umweltbundesamtes. So bleibt jederzeit nachprüfbar, warum nur ein für die Emissionsklasse zugelassener Katalysator zulässig ist.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE – Vehicle Regulations (ECE-R103)

    UNECE
  2. Behörde

    StVZO §29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  4. Behörde

    Umweltbundesamt (UBA)

    Umweltbundesamt (UBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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