Quellen & Belege zur ECE-R157 (ALKS)

Offizielle Quellen zur ECE-R157: Die UNECE-Regelung und das Kraftfahrt-Bundesamt belegen die Anforderungen an automatisierte Spurhaltesysteme, Sensorik und Redundanz.

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Dieser Beitrag zur ECE-R157 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zum automatisierten Spurhalten der Stufe 3, zur geforderten Umfeldsensorik und zur ausfallsicheren, redundanten Auslegung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE und auf das Kraftfahrt-Bundesamt als Genehmigungsbehörde. Auf dieser Grundlage kalibrieren wir sicherheitsrelevante Assistenz- und Automatisierungssysteme mit Herstellersoftware und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R157, ALKS / Automated Lane Keeping Systems)

    UNECE
  2. Behörde

    Kraftfahrt-Bundesamt – Typgenehmigung und automatisiertes Fahren

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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