Quellen & Belege zur Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt
Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zur Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt, gestuetzt auf die DGUV, DGUV-Publikationen, die BGHM und die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung.
← Zurück zum Artikel „Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt"Dieser Beleg ordnet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt den maßgeblichen amtlichen Quellen zu. Sie finden hier die arbeitsschutzrechtlichen Grundlagen der Hochvolt-Qualifikation und des Sicherheitskonzepts sowie die europarechtliche Sicherung der freien Werkstattwahl.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die DGUV, die DGUV Information 209-093, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall und die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und auf eine gesicherte Grundlage zurückführen.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die DGUV Information 209-093 definiert drei Qualifikationsstufen fuer Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen."
Die DGUV Information 209-093 ist die maßgebliche Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Qualifizierung von Personen fuer Arbeiten an Hochvolt-Systemen.
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„Eine Werkstatt, die an Hochvolt-Fahrzeugen arbeitet, benoetigt ein umfassendes Sicherheitskonzept."
DGUV und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall geben die Anforderungen an Schutzausruestung, Arbeitsplatzabsicherung und Notfallmaßnahmen beim Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen vor.
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„Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung garantiert Ihnen das Recht, Ihr Fahrzeug in einer freien Werkstatt warten und reparieren zu lassen – auch waehrend der Herstellergarantie, sofern die Arbeiten fachgerecht und mit gleichwertigen Teilen ausgefuehrt werden."
Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010 sichert die freie Werkstattwahl und untersagt es Herstellern, die Garantie pauschal an das eigene Werkstattnetz zu koppeln.
Belege: [Q4]