Quellen & Belege zur Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt

Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zur Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt, gestuetzt auf die DGUV, DGUV-Publikationen, die BGHM und die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung.

Stand: · 4 geprüfte Quellen

← Zurück zum Artikel „Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt"

Dieser Beleg ordnet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt den maßgeblichen amtlichen Quellen zu. Sie finden hier die arbeitsschutzrechtlichen Grundlagen der Hochvolt-Qualifikation und des Sicherheitskonzepts sowie die europarechtliche Sicherung der freien Werkstattwahl.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die DGUV, die DGUV Information 209-093, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall und die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und auf eine gesicherte Grundlage zurückführen.

Zum Artikel

Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    DGUV – Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  2. Behörde

    DGUV Information 209-093 – Qualifizierung fuer Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  3. Behörde

    BGHM – Sicheres Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen

    Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
  4. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 461/2010 – Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugsektor

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

WhatsApp WhatsApp