Quellen & Belege zur Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt
Belege zu den Aussagen unseres Beitrags zur Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt, gestützt auf die DGUV, DGUV-Publikationen, die BGHM und die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung.
← Zurück zum Artikel „Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt"Dieser Beleg ordnet die zentralen Aussagen unseres Beitrags zur Hochvolt-Diagnose in der freien Werkstatt den maßgeblichen amtlichen Quellen zu. Sie finden hier die arbeitsschutzrechtlichen Grundlagen der Hochvolt-Qualifikation und des Sicherheitskonzepts sowie die europarechtliche Sicherung der freien Werkstattwahl.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die DGUV, die DGUV Information 209-093, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall und die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und auf eine gesicherte Grundlage zurückführen.
Geprüfte Quellen
- Behörde
DGUV – Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen
- Behörde
DGUV Information 209-093 – Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen
- Behörde
BGHM – Arbeitsschutz kompakt: Arbeiten an Hochvoltsystemen (Pkw)
- Behörde
Verordnung (EU) Nr. 461/2010 – Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugsektor – konsolidierte Fassung, Geltung bis 31.05.2028
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die DGUV Information 209-093 definiert drei Qualifikationsstufen für Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen."
Die DGUV Information 209-093 ist die maßgebliche Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Qualifizierung von Personen für Arbeiten an Hochvolt-Systemen.
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„Eine Werkstatt, die an Hochvolt-Fahrzeugen arbeitet, benötigt ein umfassendes Sicherheitskonzept."
DGUV und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall geben die Anforderungen an Schutzausrüstung, Arbeitsplatzabsicherung und Notfallmaßnahmen beim Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen vor.
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„Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung garantiert Ihnen das Recht, Ihr Fahrzeug in einer freien Werkstatt warten und reparieren zu lassen – auch während der Herstellergarantie, sofern die Arbeiten fachgerecht und mit gleichwertigen Teilen ausgeführt werden."
Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010 sichert die freie Werkstattwahl und untersagt es Herstellern, die Garantie pauschal an das eigene Werkstattnetz zu koppeln.
Belege: [Q4]