Quellen & Belege zur elektronischen Parkbremse

Offizielle Quellen zur elektronischen Parkbremse: StVZO Paragraf 29 (Hauptuntersuchung), die UNECE-Regelung ECE-R13 zur Feststellbremse und der ADAC belegen die Anforderungen.

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Dieser Beitrag zur elektronischen Parkbremse stuetzt sich auf die Veroeffentlichungen anerkannter, unabhaengiger Institutionen. Die Aussagen zum Stellmotor am Bremssattel, zur Notwendigkeit des Service-Modus und zur abschliessenden Funktionspruefung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So koennen Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisfuehrung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Regelungen der UNECE zur Bremsanlage, den Wortlaut der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur Hauptuntersuchung und die Fachinformationen des ADAC. Auf dieser Grundlage warten wir die elektronische Parkbremse ausschliesslich mit Diagnosegeraet und nach Herstellervorgabe.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhaenger

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    UNECE Vehicle Regulations (ECE-R13, Bremsanlage und Feststellbremse)

    UNECE
  3. ADAC

    ADAC – elektronische Parkbremse und Bremsenservice

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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