Quellen & Belege zur Pflichtausstattung im Familienauto

Offizielle Quellen zur Pflichtausstattung im Familienauto: Paragraf 35h StVZO regelt das mitzufuehrende Erste-Hilfe-Material, der ADAC erlaeutert die Praxis.

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Dieser Ratgeber zur Pflichtausstattung im Familienauto stützt sich auf den Wortlaut des Straßenverkehrsrechts und auf die Fachinformationen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur Rechtsgrundlage in Paragraf 35h StVZO, zur Bindung des Verbandskastens an die Norm DIN 13164 und zur Mitführpflicht der Warnweste sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Wir stellen keine Vermutungen an, wir liefern Befunde. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und den ADAC. Auf dieser Grundlage prüfen wir bei Ihrem Werkstatttermin auf Wunsch die Vollständigkeit und Gültigkeit Ihrer Notfallausstattung und dokumentieren den Zustand von Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 35h – Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. ADAC

    ADAC – Pflichtausstattung und Verbandskasten im Auto

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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