Quellen & Belege zur Pflichtausstattung im Familienauto

Offizielle Quellen zur Pflichtausstattung im Familienauto: Paragraf 35h StVZO regelt das Erste-Hilfe-Material, Paragraf 53a StVZO Warndreieck und Warnweste.

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Dieser Ratgeber zur Pflichtausstattung im Familienauto stützt sich auf den Wortlaut des Straßenverkehrsrechts und auf die Fachinformationen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur Rechtsgrundlage des Erste-Hilfe-Materials in Paragraf 35h StVZO, zur Bindung des Verbandskastens an die Norm DIN 13164 und zur Mitführpflicht von Warndreieck und Warnweste nach Paragraf 53a StVZO sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Wir stellen keine Vermutungen an, wir liefern Befunde. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und den ADAC. Auf dieser Grundlage prüfen wir bei Ihrem Werkstatttermin auf Wunsch die Vollständigkeit und Gültigkeit Ihrer Notfallausstattung und dokumentieren den Zustand von Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 35h – Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 53a – Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  3. ADAC

    ADAC – Was muss man im Auto haben: Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste

    ADAC

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: