Quellen & Belege zur Pflichtausstattung im Familienauto
Offizielle Quellen zur Pflichtausstattung im Familienauto: Paragraf 35h StVZO regelt das mitzufuehrende Erste-Hilfe-Material, der ADAC erlaeutert die Praxis.
← Zurück zum Artikel „Verbandskasten, Warndreieck & Warnweste im Familienauto"Dieser Ratgeber zur Pflichtausstattung im Familienauto stützt sich auf den Wortlaut des Straßenverkehrsrechts und auf die Fachinformationen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zur Rechtsgrundlage in Paragraf 35h StVZO, zur Bindung des Verbandskastens an die Norm DIN 13164 und zur Mitführpflicht der Warnweste sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Wir stellen keine Vermutungen an, wir liefern Befunde. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und den ADAC. Auf dieser Grundlage prüfen wir bei Ihrem Werkstatttermin auf Wunsch die Vollständigkeit und Gültigkeit Ihrer Notfallausstattung und dokumentieren den Zustand von Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Die gesetzliche Grundlage für die Pflichtausstattung ist § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)."
Paragraf 35h StVZO regelt das in Personenkraftwagen mitzufuehrende Erste-Hilfe-Material und bildet damit die rechtliche Grundlage der Pflichtausstattung.
Belege: [Q1] -
„Demnach muss jeder Personenkraftwagen mit einem Verbandskasten ausgestattet sein, der der Norm DIN 13164 entspricht."
Die Bindung des Erste-Hilfe-Materials an die Norm DIN 13164 ergibt sich aus Paragraf 35h StVZO; der ADAC erlaeutert die praktische Zusammenstellung und das Ablaufdatum.
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„In Deutschland ist mindestens eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben."
Der ADAC fasst die in Deutschland geltende Mitführpflicht der Warnweste pro Fahrzeug zusammen und gibt Hinweise zur sinnvollen Ausstattung fuer Familien.
Belege: [Q2]