Quellen & Belege zur EU-Gruppenfreistellung und Herstellergarantie

Offizielle Quellen zur Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010, zur EU-Wettbewerbspolitik und zum Kfz-Gewerbe belegen die freie Werkstattwahl und den Erhalt der Herstellergarantie.

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Dieser Beitrag zur EU-Gruppenfreistellung stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsquellen der Europäischen Union. Die Aussagen zur freien Werkstattwahl, zum Erhalt der Herstellergarantie und zu den Voraussetzungen einer fachgerechten Wartung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 461/2010, die Wettbewerbspolitik der Europäischen Kommission und das Kfz-Gewerbe. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und Ihre Rechte gegenüber dem Hersteller rechtssicher einordnen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommission über Gruppen von vertikalen Vereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Europäische Kommission – Wettbewerbspolitik im Kraftfahrzeugsektor

    Europäische Kommission
  3. Branchenverband

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) – freies Kfz-Gewerbe und Werkstattwahl

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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