Quellen & Belege zur F-Gas-Verordnung und zum Klimaservice

Offizielle Quellen zur F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573, zum Umweltbundesamt und zur DIHK belegen Sachkundenachweis, zertifiziertes Gerät und Emissionsvermeidung.

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Dieser Beitrag zur F-Gas-Verordnung stützt sich auf den geltenden europäischen Rechtsrahmen und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zum Sachkundenachweis, zum zertifizierten Equipment und zur Emissionsvermeidung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung (EU) 2024/573 (Nachfolgerin der VO 517/2014), das Umweltbundesamt und die DIHK. So können Sie als Fahrzeughalter nachvollziehen, warum ein fachgerechter Klimaservice an Nachweis und Gerät gebunden ist.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung, abgelöst durch die Verordnung (EU) 2024/573)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Umweltbundesamt – Fluorierte Treibhausgase: rechtliche Regelungen

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Branchenverband

    DIHK – Sachkunde und Zertifizierung im Umgang mit Kältemitteln

    Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: