Quellen & Belege zur F-Gas-Verordnung und zum Klimaservice

Offizielle Quellen zur F-Gas-Verordnung 517/2014, zum Umweltbundesamt und zur DIHK belegen Sachkundenachweis, zertifiziertes Equipment und Emissionsvermeidung beim Klimaservice.

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Dieser Beitrag zur F-Gas-Verordnung stützt sich auf den geltenden europäischen Rechtsrahmen und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zum Sachkundenachweis, zum zertifizierten Equipment und zur Emissionsvermeidung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 517/2014, das Umweltbundesamt und die DIHK. So können Sie als Fahrzeughalter nachvollziehen, warum ein fachgerechter Klimaservice an Nachweis und Gerät gebunden ist.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung)

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Umweltbundesamt – fluorierte Treibhausgase und Kältemittel

    Umweltbundesamt (UBA)
  3. Branchenverband

    DIHK – Sachkunde und Zertifizierung im Umgang mit Kältemitteln

    Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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