Quellen & Belege zu P0420 Katalysator-Wirkungsgrad
Offizielle Belege zu P0420: Umweltbundesamt zur Katalysatortechnik, UNECE-Regelung ECE-R83 zur Bordüberwachung und Kraftfahrt-Bundesamt zum Bestand nach Abgasnorm.
← Zurück zum Artikel „P0420 Katalysator Wirkungsgrad: Diagnose & Ursachen"Dieser Beitrag zum Fehlercode P0420 stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zur Bewertung des Katalysator-Wirkungsgrads über die Bordüberwachung, zur Vergiftung der Edelmetall-Beschichtung und zur Bedeutung des Fehlercodes für die Abgasuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede technische Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Umweltbundesamt, die UNECE-Fahrzeugregelungen und das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
-
„Der Fehlercode P0420 wird gespeichert, wenn das Motorsteuergerät feststellt, dass der Katalysator auf Bank 1 die Abgase nicht mehr ausreichend konvertiert."
Die UNECE-Regelung ECE-R83 schreibt die On-Board-Diagnose der Abgasnachbehandlung vor, über die das Steuergerät den Wirkungsgrad des Katalysators bewertet.
Belege: [Q2] -
„Motoröl oder Kühlmittel im Brennraum vergiftet die Katalysatorbeschichtung."
Das Umweltbundesamt beschreibt die Edelmetall-Beschichtung des Katalysators als zentrale Komponente der Schadstoffminderung, deren Wirksamkeit durch Ablagerungen verloren geht.
Belege: [Q1] -
„Dieser Fehlercode ist einer der häufigsten in der OBD-Diagnose und führt regelmäßig zum Nichtbestehen der Abgasuntersuchung."
Die On-Board-Diagnose ist nach ECE-R83 verbindlicher Bestandteil emissionsgeregelter Fahrzeuge; das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Bestand nach den darauf aufbauenden Abgasnormen.