Quellen & Belege zu P0420 und Katalysatorgrenzwerten
Offizielle Quellen zu P0420 und Katalysatorgrenzwerten: Paragraf 47 und Paragraf 29 StVZO, die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu Euro 5/6 und der TÜV-Verband belegen Abgasgrenzwerte und OBD-Katalysatordiagnose.
← Zurück zum Artikel „P0420: Vorfacelift vs. Facelift bei MB und BMW"Dieser Ratgeber zur P0420-Diagnose bei Vorfacelift- und Facelift-Modellen stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zu den verschärften Abgasnormen, zur OBD-gestützten Katalysatordiagnose und zur Bedeutung des Fehlercodes für die Abgasuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut von Paragraf 47 und Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und die Erläuterungen des TÜV-Verbands. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Mit der Einführung strengerer Emissionsnormen – insbesondere dem Übergang von Euro 5 auf Euro 6 oder von Euro 6b auf Euro 6d-TEMP – wurden die Überwachungsalgorithmen signifikant empfindlicher."
Die Emissionsgrenzwerte der Stufen Euro 5 und Euro 6 sind in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 festgelegt; Paragraf 47 StVZO regelt die Anforderungen an die Abgase von Kraftfahrzeugen in Deutschland.
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„Ein aktiver P0420-Fehler mindert den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs erheblich und gefährdet die nächste Abgasuntersuchung."
Die Abgasuntersuchung ist nach Paragraf 29 StVZO Teil der periodischen Hauptuntersuchung; der TÜV-Verband beschreibt die OBD-gestützte Katalysatordiagnose, bei der ein hinterlegter Fehlercode wie P0420 zum Nichtbestehen führt.
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„Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Wir bieten für Unternehmer auch die DGUV-Prüfung an."
Die AU ist nach Paragraf 29 StVZO Teil der Hauptuntersuchung; der TÜV-Verband erläutert die OBD-gestützte Abgasuntersuchung, die in der Werkstatt durchgeführt wird.