Quellen & Belege zu P0420 und Katalysatorgrenzwerten

Offizielle Quellen zu P0420 und Katalysatorgrenzwerten: Paragraf 47 und Paragraf 29 StVZO, die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu Euro 5/6 und der TÜV-Verband belegen Abgasgrenzwerte und OBD-Katalysatordiagnose.

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Dieser Ratgeber zur P0420-Diagnose bei Vorfacelift- und Facelift-Modellen stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, unabhängiger Institutionen. Die Aussagen zu den verschärften Abgasnormen, zur OBD-gestützten Katalysatordiagnose und zur Bedeutung des Fehlercodes für die Abgasuntersuchung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut von Paragraf 47 und Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und die Erläuterungen des TÜV-Verbands. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) durch, die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Paragraf 47 StVZO – Abgase

    Gesetze im Internet
  2. Behörde

    Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Euro 5/6 Emissionsgrenzwerte

    EUR-Lex
  3. Behörde

    Paragraf 29 StVZO – Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung

    Gesetze im Internet
  4. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Abgasuntersuchung und OBD-Katalysatordiagnose

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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