Quellen & Belege zur Feststellbremse mit Seilzug

Offizielle Quellen zur Feststellbremse als HU-Prüfpunkt: StVZO Paragraf 41 zur Feststellbremse und Paragraf 29 zur wiederkehrenden Hauptuntersuchung.

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Dieser Beitrag zur seilzugbetätigten Feststellbremse stützt sich auf den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie können als Fahrzeughalter selbst nachvollziehen, dass die Feststellbremse ein vorgeschriebenes, eigenständig geprüftes System ist.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf Paragraf 41 und Paragraf 29 der StVZO. Auf dieser Grundlage messen wir die Wirkung pro Rad und stellen die Anlage vorausschauend so ein, dass sie die Hauptuntersuchung sicher besteht.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 41 – Bremsen und Unterlegkeile (inkl. Feststellbremse)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVZO Paragraf 29 – Untersuchung der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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