Quellen & Belege zu Führerscheinkontrolle und Halterhaftung

Offizielle Quellen zur Halterhaftung: Paragraf 31 Abs. 2 StVZO regelt die Halterpflicht beim Betrieb, Paragraf 21 StVG die Strafbarkeit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Dieser Ratgeber zu Führerscheinkontrolle und Halterhaftung stützt sich auf den Wortlaut des Straßenverkehrsrechts. Die Aussagen zur Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Halters nach Paragraf 31 Abs. 2 StVZO und zur Strafbarkeit beim Anordnen oder Zulassen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis nach Paragraf 21 StVG sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Unternehmer jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Wir stellen keine Vermutungen an, wir liefern Befunde. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Gesetzestext der StVZO und des StVG. Auf dieser Grundlage unterstützen wir Sie dabei, technische und personelle Pflichten in einem gemeinsamen, lückenlos dokumentierten System zusammenzuführen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 31 – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    StVG Paragraf 21 – Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt: