Quellen & Belege zur HU/AU-Koordination im Fuhrpark

Offizielle Quellen zur HU/AU-Koordination gewerblicher Fahrzeuge: §29 StVZO, die DGUV und der TÜV-Verband belegen Prüfintervalle, DGUV-Pflicht und Aufgabenteilung.

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Dieser Ratgeber zur HU/AU-Koordination im Fuhrpark stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die Veröffentlichungen anerkannter Institutionen. Die Aussagen zu den Prüfintervallen nach § 29 StVZO, zur DGUV-Vorschrift 70 und zur Abgrenzung beider Prüfungen sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf § 29 StVZO, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und den TÜV-Verband. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). So können Sie als Unternehmer jede Aussage selbst nachvollziehen und Ihre Pflichten rechtssicher einordnen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    § 29 StVZO – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (Hauptuntersuchung)

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Vorschrift 70 Fahrzeuge)

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  3. TÜV / Dekra

    TÜV-Verband – Hauptuntersuchung und Fristen gewerblicher Fahrzeuge

    TÜV-Verband

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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