Quellen & Belege zur Ladungssicherung

Offizielle Quellen zur Ladungssicherung im Transporter: Paragraf 22 und Paragraf 23 StVO, die VDI-Richtlinie 2700 und die DGUV belegen die gesetzliche Sicherungspflicht, die anerkannten Regeln der Technik und die Verantwortung des Halters.

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Dieser Ratgeber zur Ladungssicherung im Transporter stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zur gesetzlichen Sicherungspflicht, zu den anerkannten Regeln der Technik und zur Verantwortung von Fahrer und Halter sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Unternehmer jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Paragrafen 22 und 23 StVO, auf die VDI-Richtlinie 2700 und auf die Vorgaben der DGUV. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Paragraf 22 StVO – Ladung

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    Paragraf 23 StVO – Sonstige Pflichten der Fahrzeugführenden

    Gesetze im Internet
  3. Branchenverband

    VDI 2700 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen

    Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
  4. Behörde

    DGUV – Ladungssicherung im gewerblichen Straßenverkehr

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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