Quellen & Belege zur Ladungssicherung
Offizielle Quellen zur Ladungssicherung im Transporter: Paragraf 22 und Paragraf 23 StVO, die VDI-Richtlinie 2700 und die DGUV belegen die gesetzliche Sicherungspflicht, die anerkannten Regeln der Technik und die Verantwortung des Halters.
← Zurück zum Artikel „Ladungssicherung im Transporter: Pflicht & Haftung"Dieser Ratgeber zur Ladungssicherung im Transporter stützt sich auf die Veröffentlichungen anerkannter, offizieller Institutionen. Die Aussagen zur gesetzlichen Sicherungspflicht, zu den anerkannten Regeln der Technik und zur Verantwortung von Fahrer und Halter sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Unternehmer jede Aussage selbst nachvollziehen.
Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf den Wortlaut der Paragrafen 22 und 23 StVO, auf die VDI-Richtlinie 2700 und auf die Vorgaben der DGUV. Die Hauptuntersuchung (HU) erfolgt durch unsere Partner TÜV Nord und Dekra, die Abgasuntersuchung (AU) durch uns über den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
Geprüfte Quellen
Faktenbelege zum Artikel
Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:
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„Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann."
Paragraf 22 StVO regelt die gesetzliche Sicherungspflicht der Ladung; die VDI-Richtlinie 2700 konkretisiert diese Vorgabe als anerkannte Regel der Technik.
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„Der Halter – also der Unternehmer – muss geeignete Fahrzeuge mit ausreichenden Zurrpunkten und das passende Sicherungsmaterial bereitstellen."
Die DGUV beschreibt die Verantwortung des Unternehmers für die Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge und Sicherungsmittel; die VDI-Richtlinie 2700 legt die Anforderungen an Zurrpunkte und Sicherungsmaterial fest.
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„Wer sie vernachlässigt, riskiert bei einem Verstoß Bußgeld und Punkte, im Schadensfall straf- und zivilrechtliche Folgen sowie eine mögliche Mithaftung."
Paragraf 22 StVO regelt die Sicherungspflicht der Ladung, Paragraf 23 StVO die Pflichten der Fahrzeugführenden; Verstöße sind ahndbar und können im Schadensfall haftungsrechtliche Folgen haben.