Quellen & Belege zur Pruefpflicht des Tachographen

Offizielle Quellen zur Pruefpflicht von Fahrtenschreibern: Paragraf 57b StVZO regelt die wiederkehrende Pruefung, die EU-Verordnung 165/2014 die europaeische Grundlage.

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Dieser Ratgeber zur Pruefpflicht des digitalen Tachographen stützt sich auf den Wortlaut des deutschen und europäischen Rechts. Die Aussagen zur Rechtsgrundlage in Paragraf 57b StVZO, zum Zwei-Jahres-Rhythmus der wiederkehrenden Pruefung und zur europäischen Grundlage in der Verordnung 165/2014 sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen abgesichert. So können Sie als Unternehmer jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Wir stellen keine Vermutungen an, wir liefern Befunde. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und das EU-Recht. Auf dieser Grundlage unterstützen wir Sie dabei, Pruef- und Kalibrierungstermine Ihrer pruefpflichtigen Fahrzeuge planbar und lueckenlos dokumentiert zu erfüllen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVZO Paragraf 57b – Pruefung der Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ueber Fahrtenschreiber im Strassenverkehr

    EUR-Lex (Amt für Veröffentlichungen der EU)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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