Quellen & Belege zu Garantie und freier Werkstatt

Offizielle Belege zur Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010, zur EuGH-Rechtsprechung und zum Kfz-Gewerbe sichern die freie Werkstattwahl und den Erhalt der Herstellergarantie ab.

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Dieser Beitrag zur Herstellergarantie in der freien Werkstatt stützt sich auf die maßgeblichen Rechtsquellen der Europäischen Union. Die Aussagen zur freien Werkstattwahl, zum Erhalt der Garantie und zur unzulässigen Werkstattbindung sind durch die unten gelisteten offiziellen Quellen belegt.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung. Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf die Verordnung 461/2010, die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und das Kfz-Gewerbe. So können Sie als Fahrzeughalter jede Aussage selbst nachvollziehen und Ihre Rechte gegenüber dem Hersteller rechtssicher einordnen.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommission - Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung

    Amt für Veröffentlichungen der EU / EUR-Lex
  2. Behörde

    Gerichtshof der Europäischen Union - Rechtsprechung zum Kfz-Aftermarket

    Gerichtshof der Europäischen Union
  3. Branchenverband

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) - freie Werkstattwahl und Garantie

    Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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