Quellen & Belege zur Tacho-Manipulation

Offizielle Quellen zur Tacho-Manipulation: StVG Paragraf 22b stellt das Verfälschen der Laufleistung unter Strafe, die Verbraucherzentrale erläutert die Rechte betroffener Käufer.

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Dieser Beitrag zur Tacho-Manipulation stützt sich auf den Wortlaut des Straßenverkehrsgesetzes und auf die Fachinformationen einer anerkannten Verbraucherinstitution. Die Aussagen zur Strafbarkeit nach Paragraf 22b StVG, zum dokumentierten Befund als Beweismittel und zum Recht auf Rückabwicklung sind durch die unten gelisteten Quellen abgesichert. So können Sie als Käufer jede Aussage selbst nachvollziehen.

Wir verstehen Quellenangaben als Teil unserer Beweisführung: Statt Behauptungen aufzustellen, verweisen wir auf das Straßenverkehrsgesetz und die Verbraucherzentrale. Auf dieser Grundlage führen wir den Steuergeräte-Abgleich mit XENTRY, ODIS oder ISTA durch und stellen Ihnen einen dokumentierten, gerichtsfesten Befund zur Plausibilität des Kilometerstands aus.

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Geprüfte Quellen

  1. Behörde

    StVG Paragraf 22b – Verbot der Tachomanipulation

    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Weitere Quelle

    Verbraucherzentrale – Gebrauchtwagenkauf und Tachomanipulation

    Verbraucherzentrale

Faktenbelege zum Artikel

Folgende Aussagen aus dem Artikel werden durch die oben gelisteten Quellen belegt:

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